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Gezielte Suche älterer Arbeitnehmer: Verstoß gegen AGG?

10.07.2007 - von Hanne Schweitzer

Mit dieser Frage befasst sich die Webseite DEMO Germany invest.

Im gleichen Zusammenhang kann man durchaus die Frage aufwerfen, ob das "Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen", das seit dem 1. Mai 2007 in Kraft getreten ist, gegen das AGG verstößt.

Wie gesagt, man kann diese Frage aufwerfen, man kann aber auch darauf verzichten. In § 5 des AGG steht unter der Überschrift "Positive Maßnahmen" geschrieben:

"Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründen ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 (hier des Alters) genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen."

Alles klaro?!

Quelle: http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/243305/

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