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Bundessozialgericht: Ausstieg aus Parität o.k.

21.07.2007 - von Hanne Schweitzer

Seit dem 1. Juli 2005 müssen alle zwangsweise gesetzlich krankenversicherten Personen MEHR als die Hälfte ihrer Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Auch die RentnerInnen, deren andere "Hälfte" von der Rentenkasse übernommen wird.

Das von der Bundesregierung erdachte "Gesundheitsmodernisierungsgesetz", dem die gewählten Volksvertreter 2005 in Berlin mit Mehrheit zustimmten, hat das Ende der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeläutet.

ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen zahlen seitdem 0,45% Prozent MEHR Beitrag, als die Arbeitgeber bezahlen, bzw. die Rentenkasse.

Das Bundessozialgericht in Kassel entschied nun, dass der zusätzliche Beitrag zur Hälfte (insgesamt 30,45%) den RentnerInnen zuzumuten sei.

Es handle sich dabei um eine "gerechtfertigte Belastung", die Rentenversicherung spare dadurch rund 900 Millionen Euro im Jahr.

Diese Richter sind unglaublich. Zum einen, sind sie als Beamte nicht von dieser indirekten Rentenkürzung betroffen, zum anderen ist das Sparargument an dieser Stelle völlig fehl am Platz. Denn die Rentenkassen würden ja wohl am meisten sparen, wenn sie überhaupt keine Renten mehr auszahlten.

Quelle: Az.: B 12 R 21/06 R

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