23.07.2007 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt
Das Land NRW baut Stellen ab und hatte die Idee, qualifiziertes Personal zu Lehrern umzuschulen.
Mit Datum 11.05.2007 machte man mir ein Übernahmeangebot für das Berufskolleg.
Mit Datum 05.07.2007 zog man dieses Angebot nunmehr unter Hinweis auf meinen Altersteilzeitantrag zurück, weil sich die verbleibende Zeit im Schuldienst und die Investition in meine Ausbildung nicht mehr lohne (berufsbegleitender Vorbereitungsdienst).
Ich bin 53 Jahre alt, als Übernahmevorraussetzung war lediglich ein Höchstalter von 55 Jahren angegeben, das ich noch nicht erreicht habe.
Kann man mich unter Hinweis auf die Inanspruchnahme legitimer Tarifrechtsansprüche (ATZ) von dieser beruflichen Fortbildung fernhalten?
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