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Krankenversicherung gilt auch in neuen EU-Staaten

29.04.2004

Wer in die neuen EU-Staaten reist, ist dort auch krankenversichert und hat freie Arztwahl. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen aber nur das, was auch bei uns im Leistungskatalog steht. Im Zuge der EU Bestimmungen „über die Koordinierung der sozialen Sicherheit“ wird ab 1. Juni in allen Mitgliedstaaten die europäische Krankenversicherungskarte eingeführt.
Bis 2005 sollen alle EU-BürgerInnen eine solche Karte besitzen. Sie ersetzt die Auslandskrankenscheine. Die Karte gilt nur für unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung oder für fortlaufende Versorgung bei schweren chronischen Erkrankungen.

Sie gilt nicht für Leute, die sich aus bestimmten Gründen für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat entscheiden. (Zum Beispiel, weil es dort billiger und besser ist.)

Quelle: Kölnische Rundschau, 29.4.04 und EURAG Information 4/04