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Altersgrenzen bei der Polizei

18.10.2007 - von Hanne Schweitzer

Der Polizist richtet seine Dienstwaffe auf den Leser. Mit diesem martialischem Foto illustriert die Zeitung EXPEESS einen Artikel zum Thema "Polizistennotstand". Über der Mütze des Polizisten ist ein Kasten plaziert, in dem aufgelistet ist welche voraussetzungen für diesen Beruf erforderlich sind.

Wer verbeamteter Polizist werden will, darf in NRW nicht älter als 31 Jahre alt sein. Dies ist ein deutlicher Verstoß gegen das AGG. Die EU-Richtlinien sagen ausdrücklich, dass auch die Beamten unter diese Richtlinien fallen.

In Hamburg gelten für angestellte Polizisten andere Altersgrenzen:
Auszug aus den Voraussetzungen für den Polizeidienst in Hamburg:

Für die Einstellung als Angestellte/r im Polizeidienst sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
Alter: 25-45 Jahre (Ausnahmen sind möglich).

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?ID=2235
Quelle: Express, 18.10.2007

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