30.10.2007 - von Hanne Schweitzer
Der Bundestag hat die Änderungen des Gesetzes zur Bevölkerungsstatistik und zu Mikrozensus im Sommer verabschiedet.
Alle vier Jahre können nun Frauen zwischen 15 und 75 Jahren nach der Zahl ihrer Kinder befragt werden.
Bisher wurden nur die die im Haushalt lebenden Kinder erfasst und nur unter 39 jährige Frauen nach ihrer Kinderzahl gefragt.
Die neue Basis der Demografie wird ohne Zweifel dazu führen, dass es sehr viel mehr Geburten gibt, als bislang erfasst. So haben die Standesämter zum Beispiel nie die Kinder mitgezählt, die eine Frau in erster Ehe geboren hatte. Auch die unehelich geborenen Kinder wurden bisher nicht erfasst.
Die unsichere Datenlage mit ihren statistischen Unschärfen wird durch zuverlässigere Daten ersetzt werden. Wir dürfen gespannt sein.
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