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Verstößt Emma gegen AGG?

07.11.2007 - von Peter Hausser

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich mit, dass das Magazin Emma, vertreten durch Herausgeberin Alice Schwarzer, vorsätzlich gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstösst.

Auf der Internetseite www.emma.de werden Stellenangebote, z.B. Online-Redakteurin, ausschliesslich für den Bewerberkreis der Frauen ausgeschrieben. Laut AGG darf niemand ungerechtfertigte Benachteiligungen auch aus Gründen des Geschlechts hinnehmen. Hierzu erklärt die Arbeitsrechtlerin Bettina Gerber: "Stellen müssen absolut neutral ausgeschrieben werden (...).

Da das AGG nunmehr seit dem 18. August 2006 in Kraft ist, kann grobe Fahrlässigkeit bei der branchenerfahrenden Alice Schwarzer ausgeschlossen werden. Heuschlerisch erscheint zudem ihre Aussage auf der Internetseite: "In ihrer Grundposition – einer uneingeschränkten Chancengleichheit für Frauen und Männer – hat EMMA sich nie beirren lassen, auch nicht vom jeweiligen Zeitgeist."

Ich bitte Sie höflichst, Schritte zur Vermeidung weiterer Verstösse gegen das AGG durch Frau Schwarzer zu veranlassen. Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

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Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?ID=2296
Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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