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Zypries ehrt Ehrenamt, vergißt aber Altersgrenzen

06.12.2007 - von Eva Schmierer

Bundesjustizministerin Zypries hat anlässlich des heutigen Internationalen Tags der Freiwilligen das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in der Justiz gewürdigt und dessen hohe Bedeutung für die Entwicklung von Rechtsstaat und sozialer Gesellschaft herausgestellt.

„Freiwilliges Bürgerengagement in der Justiz ist ein unverzichtbarer Pfeiler unseres demokratischen Rechtsstaats. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter stärken als Vermittler zwischen Staat und Bevölkerung die gesellschaftliche Akzeptanz richterlicher Entscheidungen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz. Auch im Bereich des Betreuungsrechts ist ziviles Engagement unerlässlich. Die überwiegende Zahl der hilfsbedürftigen Menschen in Deutschland wird ehrenamtlich betreut. Dieser freiwillige Einsatz für andere ist von unschätzbarem Wert für unsere soziale Gemeinschaft. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Bereitschaft, sich für das verantwortungsvolle Amt eines ehrenamtlichen Richters zur Verfügung zu stellen oder bei der Betreuung anderer Menschen mitzuwirken“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Über 23 Millionen Menschen leisten in Deutschland unbezahlte ehrenamtliche Arbeit. In der Rechtspflege sind derzeit etwa 98.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich tätig, davon allein fast 36.000 als Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit. Entsprechend dem Grundgesetz, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, ist die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter aber nicht nur in der Strafgerichtsbarkeit, sondern auch an Handels-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten vorgesehen. Indem sie gleichberechtigt neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an der Rechtsprechung mitwirken, erfüllen ehrenamtliche Richterinnen und Richter eine wichtige öffentliche Aufgabe. Sie sind in Deutschland genauso unabhängig wie die Berufsrichter, an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen. Hierauf leisten sie auch einen Eid. Als Vertreter des Volkes üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Sie stellen freiwillig Teile ihrer Arbeitskraft in den Dienst der Allgemeinheit und bringen ihre besondere Sachkunde, ihr Rechtsempfinden sowie ihre persönliche Berufs- und Lebenserfahrung in das Gerichtsverfahren ein. Damit tragen sie zu Entscheidungen bei, die auch auf dem Prüfstand des gesunden Menschenverstandes bestehen.

Ehrenamtliche Tätigkeit ist auch ein wichtiger Grundpfeiler des Betreuungsrechts. Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, sind dringend auf die Hilfe anderer angewiesen.

„Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unserer Solidargemeinschaft. Mit dem 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz, das seit dem 1. Juli 2005 in Kraft ist, fördern wir daher vermehrt die Arbeit von Betreuungsvereinen und damit die Gewinnung, Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer“, sagte Brigitte Zypries.

In Deutschland werden rund 1,2 Millionen Menschen rechtlich betreut. Im Jahr 2006 erhielten von den 230.000 erstmals Betreuten 155.000 Menschen einen ehrenamtlichen Betreuer. Dies entspricht rund 68% aller Betreuungen, 32 % wurden beruflich betreut. Zumeist sind die Betreuer Familienangehörige, rund 9% der ehrenamtlich tätigen Betreuer haben diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe aber auch außerhalb der Familie übernommen.

Leider hat Frau Zypries bei Ihrem Lob des Ehrenamts vergessen, dass es z.B. Altersgrenzen bei den ehrenamtlichen Richtern gibt.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2124
Quelle: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMJ

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18.10.2007: Seniorenvertretung Köln: Wahlwiederholung
06.09.2007: Köln: Seniorenvertreterwahl wird überprüft
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