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Kontokündigungen: Zu arbeitslos + zu alt

10.12.2007 - von Klaus Hänsel.

Hallo Frau Schweitzer,
was auch eine beliebte Spitzfindigkeit von Banken ist,ist die Behauptung, dass Arbeitslosengelder KEINE Glück vorhandenen Abfindungsbetrag nachwies, den Bescheid über die zeitlich zugesicherte und zeitlich begrenzte Zahlung des Arbeitslosengeldes vorlegte, sowie den Nachweis über die zu erwartende Rente mit Termin des Zahlungsbeginns.

Dazu war aber erheblicher
Argumentationsaufwand notwendig, obwohl die Bank einem jahrzehntelangen zuverlässigen Kunden, entsprechend ihrer eigenen Aussage, hilfreich zur Seite stehen wolle. Nach langem Hin und Her -auch mit höflichen Hinweisen auf das möglicherweise schiefe Bild in der Öffentlichkeit- konnte ich das Konto eingeschränkt weiter benutzen.

Selbstverständlich sind vor allem die Älteren hart getroffen, wenn plötzlich kein Konto mehr da ist, oder die Verwendung stark eingeschränkt wird.

Übrigens ist es auch eine dumme Angewohnheit von Banken und Versicherungen u.a. bei Änderungen der Geschäftsbedingungen oder der Satzung scheinheilig nach der Zustimmung ihrer Kunden zu diesen Änderungen zu fragen. Stimmt man nämlich aus berechtigten Gründen, z.B. Altersdiskriminierung, NICHT zu, wird man selbstverständlich
aus dem jeweiligen Vertrag geworfen mit der Begründung, "man könne ja nicht mit jedem Kunden einen eigenen Vertrag abschließen".

Ein schönes "Recht"! Das gilt nur, wenn man sich nicht darauf beruft. Die DDR läßt grüßen.

Mit herzlichen Grüßen aus dem Odenwald

Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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