08.01.2008 - von K.H.L.
Ein klarer, aber gerichtlich noch nicht behandelter Fall von Altersdiskriminierung ist folgender:
Ich bin im Angestelltenverhälnis als Feuerwehrmann bei der Bundeswehr beschäftigt und muss bis zu einem Alter von 65 Jahrem und 8 Monatem meine Arbeit als Feuerwehrmann ausüben, ehe ich meine Rente beziehen kann.
Der Feuerwehrbeamte, der die gleiche Arbeit ausübt, geht jedoch mit 60 in Pension. In der Begründung des Arbeitgebers heißt es, dass der Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht länger diesen schweren Anforderungen im Feuerwehrdienst gewachsen ist und somit in die Pension geschicktwird.
Der Feuerwehrmann im Angestelltenverhältnis muss jedoch auch über das Alter von 60 Jahren hinaus diese schwere Arbeit verrichten, was in der Regel nicht machbar ist.
Es ist schon von vielen Seiten versucht worden etwas gegen diese Ungleichbehandlung und Diskriminierung vorzugehen.
Doch das Beamtentum ist ein Heiligtum.
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