10.01.2008 - von a.d.a.
Mir plus 3 weiteren Kollegen (alle über 53 Jahre) wurde betriebsbedingt von einer intern. Fluggesellschaft gekündgt.
Da Deutschland das AGG beim Kündigungsschutz ausgeschlossen hat, kann weder Schadenersatz beansprucht werden, noch werden Sanktionen ausgesprochen wenn festgestellt wird, dass die betriebsbedingte Kündigung unwirksam ist.
Die Bundesregierung und die Abgeordenten haben das Rentenalter auf 67 erhöht. Sie sollten dann auch die Arbeitnehmer entsprechend des AGG dann auch schützen, wenn sich Arbeitgeber der älteren Arbeitnehmer entledigen möchte.
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Leider haben wir keine Bundesregierung und keine Bundestagsabgeordnete denen das Wohl der ArbeitNEHMERINNEN am Herzen liegt. Aber vielleicht taffe Anwälte?!
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