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Zukunftsgerichtete Terrorabwehr D + USA

11.03.2008 - von Bundesjustizministerium

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries haben heute in Berlin zusammen mit ihren amerikanischen Amtskollegen, dem Justizminister, Attorney General Michael Bernard Mukasey, und dem Minister für Innere Sicherheit, Michael Chertoff, ein bilaterales Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität paraphiert.

Im Interesse einer effektiven Prävention und Strafverfolgung bei schwerwiegender Kriminalität, insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung, verfolgen Deutschland und die USA das Ziel, den Informationsaustausch auszubauen. Beide Staaten sehen in dem frühzeitigen Austausch von Informationen eine wesentliche Voraussetzung, um ihren Sicherheitsbehörden bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von Terroristen die Möglichkeit zu geben, Bedrohungen rechtzeitig zu erkennen und abzuwehren, bevor Schaden eintritt.

Das Abkommen sieht deshalb vor, dass nach Maßgabe des jeweils geltenden nationalen Rechts im Einzelfall auch ohne Ersuchen personenbezogene Daten übermittelt werden können, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Personen terroristische Straftaten oder Straftaten, die hiermit in Zusammenhang stehen, begehen werden oder eine Ausbildung zur Begehung von terroristischen Straftaten durchlaufen oder durchlaufen haben. Übermittelt werden Daten zur Identifizierung der Person (z.B. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, daktyloskopische Daten) und Informationen zu Umständen, die den Terrorismusverdacht begründen.

Das Abkommen schafft ferner die Grundlage für einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten im Hit/No-Hit-Verfahren nach Vorbild des Vertrags von Prüm, der im Jahr 2005 zwischen mehreren EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurde. Bei diesem Verfahren gewähren sich die Vertragsstaaten gegenseitig einen begrenzten Zugriff auf die sog. Fundstellendatensätze ihrer nationalen DNA- und Fingerabdruckdatenbanken, mit dem Recht, diese für einen automatisierten Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Profilen zu nutzen. Die Fundstellendatensätze bestehen aus dem jeweiligen DNA-Identifizierungsmuster bzw. daktyloskopischen Daten sowie einer Kennung, beinhalten aber keine die Betroffenen unmittelbar identifizierenden Daten. Mit diesem Hit/no Hit-Verfahren lässt sich binnen weniger Minuten feststellen, ob zu dem jeweiligen Datum im Partnerland Informationen vorliegen. Ergibt der Abgleich einen Treffer, übermitteln sich die Staaten die zu dem Fingerabdruck oder DNA-Profil vorhandenen Daten (z.B. Namen und Adresse sowie weitere Informationen zu der gesuchten Person) – wie bisher auch – im Wege der Rechtshilfe. Im Bereich der DNA-Datensätze handelt es sich um eine zukunftgerichtete Regelung, da nach dem Abkommen ein Austausch von Datensätzen unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit steht und die USA die hierfür erforderlichen rechtlichen und technischen Voraussetzungen noch schaffen müssen. (Vielleicht ein bißchen bundesdeutsche Software kaufen? Schily hat gute Connections, aber auch die IT-Direktoren in den Ministerien kennen sich aus.)

Die getroffenen Vereinbarungen zum Informationsaustausch werden flankiert von datenschutzrechtlichen Regelungen. Aufgenommen wurden Regelungen über die zulässige Verwendung übermittelter Daten und ihre vertrauliche Behandlung, die Berichtigung unrichtiger und die Löschung nicht mehr erforderlicher Daten sowie Informationspflichten über die Weiterverarbeitung.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl
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Quelle: Mail an die Redaktion