Diskriminierung melden
Suchen:

Direktversicherung: Vertrauensschutz futsch

20.03.2008 - von Eva Jarnig

Mit Bestürzung habe ich gelesen, wie das Bundessozialgericht im Falle der nachträglichen Krankenversicherungspflicht entschieden hat. (Siehe: Link) Gilt das eigentlich auch für privat Krankenversicherte oder trifft das mal wieder nur die gesetzlich Versicherten? (Siehe: Link

Komisch, bei der Besteuerung von Lebensversicherungen (die haben ja auch Politiker, Beamte usw.) gilt der Vertrauensschutz: d.h. auf alte Verträge wird keine Steuer erhoben, bei den Direktversicherungen spielt das scheinbar keine Rolle.

Und was ist mit denen, die sich durch die Beiträge im Vorfeld gar keine Sozialbeiträge gespart haben, weil sie nämlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben und eh schon den vollen Beitrag geleistet haben? Die würden ja doppelt belastet: in der Ansparphase und später!
Wird der Fall noch vor dem BGH verhandelt (und gibt es da Chancen) oder "war`s das"?
Rät Ihr Verein eigentlich zum Kündigen oder Ruhenlassen solcher Verträge?
---
Wir raten auf jeden Fall Widerspruch einzulegen! Der "Fall" ist bislang noch nicht vom Verfassungsgericht entschieden.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2493
Quelle: Mail an die Redaktion

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Direktversicherung:
20.03.2008: Direktversicherung: Ich gehe bis zum EuGH
18.03.2008: Direktversicherung: Was ist mit eigenen Beiträgen?
11.03.2008: Direktversicherung: Ist das noch gerecht???

Alle Artikel zum Thema Direktversicherung