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+++ Ö: Altersgrenzen für Blutspender aufgehoben

Österreich - 27.06.2008 - von Hanne SChweitzer

Durch eine Gesetzesnovelle wurde die starre Altersgrenze für Blutspender in Österreich aufgehoben. Es gilt der individuelle Gesundheitszustand als Maßstab der Beurteilung von potentiellen SpenderInnen. Seit dem 20.6. 2008 ist nicht mehr die Höhe des Lebensalters entscheidend dafür, ob jemand Blut spenden darf oder nicht, eine starre Altersgrenze nach oben gibt es also - anders als in D, nicht mehr. Die Abschaffung der überflüssigen Altersgrenze erfolgte nicht aus Menschenfreundlichkeit, sondern vor dem Hintergund, weiterhin die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Blutkonserven zu gewährleisten. Bundesministerin Andrea Kdolsky gilt als Initiatiorin der entsprechenden Novelle BGBl Nr. 217/Teil2/2008. Die Chefärztin (man beachte - Chefärztin!) des Österreichischen Roten Kreuzes, Dr. Katharina Pils, kommentierte die Veränderung so: "Das Alter wird heute nicht mehr nach dem Geburtsdatum, sondern nach dem körperlichen, psychischen und sozialen Status beurteilt. Die neue gesetzliche Regelung nimmt diesen Trend auf. Dennoch muss besonders bei älteren Blutspendern die nötige Sorgfalt gewahrt werden - sie dürfen selbst nicht durch den Blutverlust gefährdet werden". Deshalb gibt es vor der Blutspende eine verpflichtende ärztliche Untersuchung.
www.blut.at

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2457
Quelle: OTS