27.08.2008 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt
Sehr geehrte Redaktion, mein Mann hat auch eine solche Direktversicherung, die aber seit 1994 nicht mehr von ihm gezahlt wurde, weil er berufsunfähig war und eine Klausel im Vertrag besagte, dass dann keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen.
Wie verhält es sich in dem Fall mit dem Auszahlungsbetrag? Gibt es nach dem Urteil des BSG von 2007 noch weitere Klagen oder ist damit "Endstation" und die Angelegenheit endgültig entschieden?
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