16.10.2008 - von K. Schulz-Asche, H. Schweitzer
Altersgrenzen beim Mammografie-Screening waren für die Landesseniorenvertretung Hessen e.V. der Anlass, sich (u.a.)an die sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Hessischen Landtag zu wenden. Kordula Schulz-Asche hat geantwortet und sie gibt in ihrem Schreiben die Meinung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschuss` wieder, die sie eigens eingeholt hat. Der Gemeinsame Bundesausschuss rechtfertigt die existierende Altersgrenze von 69 Jahren damit, dass Tumore im Alter so langsam wachsen, dass es wenig ausmacht, ob sie früh oder erst später erkannt werden. Wenn das Argument sticht, könnten SÄMTLICHE Krebsvorsorgeuntersuchungen - also auch die bei Männern - mit Vollendung des 69. Lebensjahres eingestellt werden. Im übrigen ist der Hinweis wichtig, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Mammografie (noch) bei über 69Jährigen übernehmen (noch), wenn es dafür einen begründeten Anlass gibt. Aber lesen Sie das Schreiben der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche.
Sehr geehrte Frau Bernhammer,
in meinem Schreiben vom 26.August an Sie als Vorsitzende der Landesseniorenvertretung versprach ich Ihnen, mich bei der Geschäftsstelle "Gemeinsamer Bundesausschuss" direkt zu erkundigen, aufgrund welcher wissenschaftlicher Erkenntnisse beim Mammographie-Screening-Programm eine Altersgrenze existiert. Die Geschäftsführerin des Bundesausschusses hat mir nunmehr eine Antwot zukommen lassen, die ich Ihnen zur Kenntnis geben möchte. Das Ziel des Mammographie-Screening-Programms sei die Senkung der Mortalität an Brustkrebs. Da die Mammographie immer auch eine Strahlenbelastung und ein Strahlenrisiko bedeute, gehe es darum, diese Belastung unter den Versicherten so gering wie möglich zu halten. Innerhalb einer Altersgruppe müssen die Vorteile einer Mammographie deren Nachteile überwiegen.
Frau Dr. Bronner weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass die Altersbegrenzung innerhalb des Mammographie-Screening-Programms bewusst für die Altersgruppe für Frauen von 5O bis 69 Jahren gewählt wurde, da wissenschaftliche Studien in Bezug auf die Mortalitätsreduktion den größten Nutzen im Verhältnis zum Strahlenrisiko für diese Altersgruppe nachgewiesen haben. Auch die europäischen Leitlinien empfehlen daher ein Mammographie- Screening für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren.
Aufgrund der vorliegenden Studien gebe es nur wenig Evidenz bzw. Aussagen über den Nutzen des Screenings bei Frauen über 70 Jahren. Auch wenn es einige Länder wie z. B. die USA gibt, in denen keine obere Altersbegrenzung beim Mammographie-Screening existiert, sei ein Nutzen des Mammographie-Screenings im Verhältnis zu dieser Strahlenbelastung für die Altersgruppe ab 70 Jahre in der wissenschaftlichen Literatur nicht belegt.
Die Altersgrenze basiert auf statistischen Daten, die besagen, dass im Alter das Tumorwachstum so langsam ist, dass auch bei einer späten Erkennung des Turmors die Heilungschancen noch genauso gut sind, wle bei einer frühzeitigen Entdeckung. Zum Schluss weist sie darauf hin, dass als kurative Maßnahme die Untersuchung der weiblichen Brust mittels Mammographie bei begründetem Verdacht, also auch bei Frauen, die älter sind als 70 Jahre, durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig sei. Wenn von lhrer Seite aus noch Beratungsbedarf besteht, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kordula Schulz Asche
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