29.12.2008 - von K. A.
Meiner Mutter wurden im Alter von mehr als 70 Jahren drei Bausparvertäge mit einer Gesamtsumme von 156.000,00 € auf`s Auge gedrückt. Für jeden Vertrag wurden ihr Abschlussgebühren von 520,00 € berechnet.
Wie kam es dazu: Meine Mutter hat vor Jahren für ihre drei Enkel drei Bausparverträge abgeschlossen. Im Gespräch mit dem Berater der Bausparkasse hat sie konkret nach einer Möglichkeit gefragt, wie durch eine Umgestaltung der drei bestehenden Verträge ein möglicher Zugriff der Kindeseltern auf das Kapital unmöglich gemacht werden könne.
Meine Mutter hat dabei von Anfang betont, dass sie auf den Schritt verzichtet, wenn dieser mit Kosten für sie oder die Enkel verbunden ist.
Dies verneinte der Berater mit dem nachdrücklichen Hinweis, dass keine Gebühren anfallen würden, weil das Geld ja sofort wieder angelegt würde.
Als die Kontoauszüge und die (unvollständigen) Unterlagen über die Änderung der Verträge auf dem Postwege bei meiner Mutter eintrafen, konnte festgestellt werden, dass ihr pro Vertrag 520,00 € berechnet worden sind. Meine Mutter glaubte an einen Irrtum seitens der Bausparkasse, weil der Berater ihr ja mehrfach erklärt hatte, die Änderung der Verträge ohne Kosten für die Umstellung vorzunehmen.
Ich habe meiner Mutter daraufhin angeraten, mit dem Berater in Kontakt zu treten, und mit ihm zu sprechen. Bei dem Gespäch stellte sich heraus, dass es kein Irrtum seitens der Bausparkasse war. Vielmehr hatte der Berater die alten Verträge gekündigt und einer alten Frau gegen ihren ausdrücklichen Willen weitere Kosten oder Gebühren zu tragen, drei neue Bausparverträge untergeschoben. Altersdiskriminierung! Der Berater hat die Leichtgläubigkeit einer älteren Frau ausgenutzt, die die Papiere, die er ausgefüllt hat, in gutem Glauben auf die Wahrheit der mündlichen Darstellung und Ausführungen des Beraters unterschrieben hat.
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Der in die Sache eingeschaltete Anwalt wird tätig.
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