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Bausparvertrag über 152.000 € untergejubelt

29.12.2008 - von K. A.

Meiner Mutter wurden im Alter von mehr als 70 Jahren drei Bausparvertäge mit einer Gesamtsumme von 156.000,00 € auf`s Auge gedrückt. Für jeden Vertrag wurden ihr Abschlussgebühren von 520,00 € berechnet.

Wie kam es dazu: Meine Mutter hat vor Jahren für ihre drei Enkel drei Bausparverträge abgeschlossen. Im Gespräch mit dem Berater der Bausparkasse hat sie konkret nach einer Möglichkeit gefragt, wie durch eine Umgestaltung der drei bestehenden Verträge ein möglicher Zugriff der Kindeseltern auf das Kapital unmöglich gemacht werden könne.

Meine Mutter hat dabei von Anfang betont, dass sie auf den Schritt verzichtet, wenn dieser mit Kosten für sie oder die Enkel verbunden ist.
Dies verneinte der Berater mit dem nachdrücklichen Hinweis, dass keine Gebühren anfallen würden, weil das Geld ja sofort wieder angelegt würde.

Als die Kontoauszüge und die (unvollständigen) Unterlagen über die Änderung der Verträge auf dem Postwege bei meiner Mutter eintrafen, konnte festgestellt werden, dass ihr pro Vertrag 520,00 € berechnet worden sind. Meine Mutter glaubte an einen Irrtum seitens der Bausparkasse, weil der Berater ihr ja mehrfach erklärt hatte, die Änderung der Verträge ohne Kosten für die Umstellung vorzunehmen.

Ich habe meiner Mutter daraufhin angeraten, mit dem Berater in Kontakt zu treten, und mit ihm zu sprechen. Bei dem Gespäch stellte sich heraus, dass es kein Irrtum seitens der Bausparkasse war. Vielmehr hatte der Berater die alten Verträge gekündigt und einer alten Frau gegen ihren ausdrücklichen Willen weitere Kosten oder Gebühren zu tragen, drei neue Bausparverträge untergeschoben. Altersdiskriminierung! Der Berater hat die Leichtgläubigkeit einer älteren Frau ausgenutzt, die die Papiere, die er ausgefüllt hat, in gutem Glauben auf die Wahrheit der mündlichen Darstellung und Ausführungen des Beraters unterschrieben hat.

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Der in die Sache eingeschaltete Anwalt wird tätig.

  • 1. Er ficht den Abschluss der Bausparverträge an.

  • 2. Er fordert die Bausparkasse auf, die drei alten Verträge wieder zu aktivieren.

  • 3. Er fordert die Bausparkasse auf, die Abschlussgebühren wieder gut zu schreiben.


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    Die Bausparkasse geht auf alle Forderungen ein, natürlich ohne Schuldeingeständnis. Sie storniert die neuen Verträge, überweist die dafür gezahlten Abschlußgebühren und reaktiviert die alten Verträge.

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    Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen Betrugs gegen den Berater ein. Obwohl während des Gesprächs mit dem Berater ein Zeuge anwesend war, begründet sie die Einstellung damit, dass ein Mißverständnis nicht auszuschließen sei.

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    Jetzt kämpft die Mutter bei Gericht um das Honorar des Anwalts. Der Anwalt hatte seine Rechnung dem Berater zugesandt. Dieser ließ die gesetzte Zahlungsfrist verstreichen, er zahlte keinen Cent. Anwalthonorar richtet sich bekanntlich nach der Schadenssumme. Da es sich um drei Bausparverträge mit je 52.000 € handelte ist das Honorar entsprechend hoch: 2.594,91 €.

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    Die Gerichtsverhandlung wegen des Honorars über 2.700 Euro ist auf den 27.11.2008 vorgemerkt.

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    Die Verhandlung hat inzwischen stattgefunden, das Urteil ist allerdings noch nicht verkündet worden (29.12.2008).

    Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2196
    Quelle: Mail an die Redaktion

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