04.12.2008 - von Georg Rapp, Ersatzbetriebsrat
Keine Rentenwirksamkeit bei der Fa. Daimler für Kollegen, die gleichzeitig mit Einführung der ERA höhergruppiert wurden. Ganz im Gegenteil: bei einem
vorzeitigem Versorgungsfall, sprich Erwerbsunfähigkeit oder gar Tod, wird ihre Betriebsrente infolge der „Beförderung“ niedriger sein. Woran liegt das?
Kapitalisierung der Daimler Betriebs-Rente
Mit der Umstellung des bisherigen
Daimler Betriebs-Rentensystems auf ein kapitalgedecktes
Verfahren werden die erwartbaren
Ansprüche der Altbelegschaft
aus der Daimler Betriebs-Rente kapitalisiert und in das neue Altersvorsorgesystem-System eingebracht. Für jeden Beschäftigten wird anhand der Versorgungsgruppe, die er am 31. 12.2006 hatte, und der voraussichtlichen statistischen Rentenbezugsdauer die erreichbare
Rente im Alter von 63 Jahren errechnet. Verzinst ergibt sich daraus ein Zielwert, der bei Fortführung der Daimler Betriebs-Rente erreicht worden wäre. Von diesem Zielwert werden die Bausteine des neuen Systems, die der Beschäftigte bis Alter 63 noch erhalten wird, abgezogen. Für die Höhe dieser Bausteine
ist die ERA-Entgeltgruppe am 1.1.2007 maßgeblich. Das Ergebnis
dieser Rechnung ist der
Startbaustein, mit dem der Beschäftigte im neuen AV-System startet.
Bei gleichem Zielwert ist der Startbaustein umso kleiner je höher die Entgeltgruppe und damit der Einzelbaustein ist.
Beispiel: Ein 40-jähriger Kollege hat am 31.12.2006 30AW. Das entspricht der Versorgungsgruppe 9 bei der Daimler Betriebs-Rente. Normalerweise wäre seine ERA -Ersteingruppierung EG7. Da er bereits höherwertige Tätigkeiten ausführt, er aber in 2006 nicht mehr umgruppiert worden ist, kommt er am 1.1.2007 in die EG8. Der Zielwert seiner DB-Rente wird nun auf Basis seiner eigentlich zu niedrigen Versorgungsgruppe berechnet und ergibt 110.000 €. Davon werden 23 Bausteine auf Basis EG8, die er bis Alter 63 noch erwerben wird, abgezogen. Das sind rund 47.000 €. Damit bleiben im Startbaustein noch 63.000€.
Ohne Höhergruppierung wäre er in EG7 eingruppiert worden. 23 Bausteine in EG7 ergeben 43.000 €, die ihm zur Berechnung seines Startbausteins vom Zielwert (110.000 €) abgezogen worden
wären. Ergäbe: 67.000 €. Ohne Höhergruppierung bei der ERA- Einführung wäre sein Startbaustein also um 4.000 € höher gewesen!
Keine Einzelfälle
Diese Probleme gibt es überall dort, wo die Kollegen nicht rechtzeitig höhergruppiert
wurden, obwohl sie bereits
2006 eine höherwertige Aufgabe übernommen hatten, die Vorgesetzten oder der Personal-Bereich dazu aber nicht bereit waren.
Wie oft wurden Kollegen mit dem Spruch vertröstet, „Das machen wir alles mit ERA“. WIe oft konnten Höhergruppierungen nicht vorgenommen werden, weil die entsprechenden Arbeitsplätze
kontingentiert waren. Oder wurden
neue, höherwertige Stellen tatsächlich erst mit ERA geschaffen. Obwohl man mit ERA doch eigentlich keine Arbeitsorganisation machen wollte.
Lösung wäre möglich gewesen
Solche Fälle hätte man, wenn man
denn gewollt hätte, lösen können.
Entweder, indem man den Zielwert
auf Basis der Versorgungsgruppe
errechnet hätte, die den Kollegen bei einer rechtzeitigen Höhergruppierung zugestanden hätte. Oder indem eine Höhergruppierung erst im laufenden Betrieb vorgenommen worden wären, also z.B. erst zum 1. Februar 2007.
Zum Zeitpunkt der ERA-Einführung
war die Zukunft der betrieblichen Altersvorsorgesystem noch völlig offen, Zusammenhänge mit ERA also auch nicht absehbar. Natürlich hat jeder Betriebsrat im Interesse der Beschäftigten für
eine möglichst hohe ERA- Entgeltgruppe gekämpft. Ohne absehen zu können, welche Nachteile dabei entstehen können. Umso unverständlicher ist, dass die Betriebsratsmehrheit nicht bereit war, in der Überleitungsvereinbarung der Daimler Betriebsrente in das neue Vorsorgekapital zumindest eine Einzelfallregelung aufzunehmen.
Darum haben wir das neue Altersvorsorgesystem abgelehnt!
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