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Krankenkassenbeiträge für verstorbene Ehepartner

26.01.2009 - von K.B.

Meine Mutter, 82 Jahre, erhält für ihren verstorbenen Ehemann Witwenrente. Von ihrem eigenen Rentenbetrag wird ein Krankenkassenbeitrag für ihre Krankenkasse "Barmer" abgezogen.

Von der Witwenrente wird ebenfalls ein Krankenkassenbeitrag abgezogen, allerdings für die Krankenkasse "AOK" des verstorbenen Ehepartners.

Dass beide Renten (eigene und Witwenrente) zur Ermittlung der Höhe des abzuziehenden Krankenkassenbeitrag herangezogen werden, ist zwar nicht verständlich, aber durch die gegebene Gesetzeslage nachvollziehbar.

Dass aber für einen verstorbenen Ehepartner an dessen ehemalige Krankenkasse Beiträge entrichtet werden müssen, stößt bei mir auf Unverständnis.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2466
Quelle: Mail an Redaktion

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