13.02.2009 - von WWB
Wissen Sie, es nützen ja die besten Gesetze nichts, wenn sich die Personalabteilungen der Unternehmen rechtlich beraten lassen, wie das AGG ausgehebelt werden kann. Entsprechende inhaltliche Verhaltensanweisungen an die Personalverantwortlichen beinhalten klar strukturierte Regeln. Zudem sind die Stellenanzeigen auch so aufgebaut, dass diese viel Spielraum lassen, um einem nicht gewollten Bewerber eine Absage zu erteilen!
Trotz bester Qualifikation werden trotzdem „Jüngere“ mit geringerer Qualifikation genommen, die noch üben, – bevor ein 50+ Mitarbeiter genommen wird.
Ich habe es mehrfach selbst erlebt, es werden dann Kriterien herangezogen, die nicht ausschlaggebend für die Ausübung der Stelle sind!!
Ein Buch könnte ich darüber schreiben. Es werden doch schon Seminare angeboten, wie man das AGG umschifft!
Beste Grüße
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