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Hilflos gegen Zwangsentmündigung der Eltern

Österreich - 13.03.2009 - von Christine Götz

Ihre Eltern sind seit einem halben Jahr zwangsentmündigt und sie teilen dieses Schicksal mit abertausenden wehrlosen älteren Menschen in Österreich. Weil sie keine Möglichkeit mehr sieht, gegen die Zwangsentmündigung vorzugehen und diese rückgängig zu machen, schreibt die Tochter, Frau G., an den Bundespräsidenten Österreichs und den Wiener Bürgermeister Dr. Michael Häupl, einen offenen Brief:

"Bereits einmal wandte ich mich an Sie in Bezug auf die Tragödie meiner beiden, seit nunmehr einem halben Jahr zwangsentmündigten Eltern. Über meinen Vater wurde, nachdem er Mitte April vergangenen Jahres im Wiener Kaiser-Franz-Josef-Krankenhaus ebenso wie einer seiner Bettnachbarn mit einer schweren Lungenentzündung infiziert wurde (im gleichen Zimmer war ein Mann mit einer schweren Lungenentzündung untergebracht), von einer Ärztin just dann vermittels eines psychiatrischen Gutachtens die Sachwalterschaft über ihn angeregt, als er schwer krank um sein Überleben kämpfte. Man stelle sich nur vor, dies würde in Hinkunft jedem Menschen widerfahren, wenn er schwer krank im Spital läge!

Obschon mein Vater genas und ich daraufhin dem zuständigen Gericht mitteilte, dass eine Sachwalterschaft über ihn lt. § 268 Abs. 2 ABGB unzulässig sei, drangen eine Richterin des Bezirksgerichtes Wien-Meidling sowie eine andere weibliche Person Ende Juli ´08 unangemeldet (!) in die Wohnung meiner Eltern ein. Zwei Wochen später hatte mein Vater einen familienfremden Sachwalter, einen Rechtsanwalt mit Kanzlei im ersten Wiener Gemeindebezirk. Mich als Tochter schloss die Richterin von Anfang an aus. Sie bediente sich dazu mehrerer Verleumdungen meiner Person - ausgerechnet seitens jener Pflegefirma, welche ich auf Grund der fahrlässigen Betreuung meines Vaters hätte wechseln wollen (auf welche Weise jene Verleumdungen zu den Ohren der Richterin drangen, welche mich, als sie jenen Beschluss tätigte, NICHT EINMAL PERSÖNLICH KANNTE und mir nicht einmal die Möglichkeit einräumte, VOR FASSUNG ihres in unsere Familie brachialgewaltig eingreifenden Beschlusses zu ihren nachweislich unwahrheitsgemäßen Behauptungen Stellung zu nehmen, wäre interessant zu erfahren.)

Rund einen Monat später war meine Mutter an der Reihe. Sie erhielt einen eingeschriebenen Brief von der Pflegschaftsrichterin, dass sie am 18. September ´08 am Gericht erscheinen solle. Ich musste meine am ganzen Körper zitternde, herzkranke, 82-jährige Mutter vorführen wie eine Verbrecherin. Doch obschon sie drei von vier Fragen richtig beantwortete und sich vehement dagegen weigerte (sie verweigerte u. a. auch ihre Unter-schrift!) und bekundete, dass sie weiterhin, wenn nötig, ausschließlich von ihrer Tochter betreut werden wolle, verhängte die Richterin auch über meine NOCH IMMER WEITGEHEND SELBSTSTÄNDIGE Mutter die Sachwalterschaft! Zu jenem Zeitpunkt wussten wir nicht einmal, WER diese überhaupt über meine Mutter beantragt hatte. Erst viel später erfuhren wir, dass es der Sachwalter meines Vaters - DER WEDER MEINE MUTTER NOCH MEINEN VATER BIS ZUM HEUTIGEN TAGE PERSÖNLICH KENNT! - gewesen ist, welcher nun auch über das Leben meiner kategorisch entrechteten, todunglücklichen Mutter bestimmt.

In weiterer Folge mussten meine Eltern und ich einen ungeahnten Terror über uns ergehen lassen. Der fremde Sachwalter-Anwalt ließ meinen Vater am 15. Oktober ´08, AM SELBEN TAG SEINER ENTLASSUNG AUS DEM KRANKENHAUS LAINZ - GEGEN ÄRZTLICHEN BESCHLUSS UND GEGEN DESSEN WILLEN und ohne meine Mutter und mich vorher zu informieren! - in das Pflegeheim Lainz zwangseinweisen. Obschon es mir u. a. mit Hilfe einer Oberärztin des Pflegeheims gelang, meinen Vater nach rund einem Monat wieder nach Hause zu bekommen, ist er seither schwer traumatisiert. Auch wird meinen Eltern seit Beginn der zwangsweisen und widergesetzlichen Sachwalterschaft über sie vom Sachwalter-Anwalt, der lt. seiner Bürokollegin zehn Prozent vom Geld meiner Eltern kassiert, DEREN GESAMTES PENSIONS-GELD VERWEIGERT, und ich muss sie seither von meinen eigenen bescheidenen Einkommen mit versorgen. Mein Eltern weinen fast jeden Tag und sind am Boden zerstört - SO hätten sie sich ihren wohlverdienten Lebensabend nach jahrzehntelanger, harter Arbeit als österreichische StaatsbürgerInnen gewiss nicht vorgestellt!! (So stellt ihn sich gewiss niemand von uns vor.)

Zu jener Problematik (immerhin sind lt. Statistischem Zentralamt bereits an die ZWEI PROZENT der österreichischen Gesamtbevölkerung besachwaltet!) äußerte sich die Abgeordnete Helene Partik-Pablé, vor deren Pensionierung selbst Richterin gewesen, im Jahre 2006 wie folgt: ( ... ) Kritisiert wird von Partik-Pablé, dass die Entschädigung des Sachwalters nicht mit einem Fixbetrag festgeschrieben wird. Derzeit hängt dies vom Vermögen ab. 'Dadurch ist der Sachwalter nicht interessiert, dass der Betroffene sein Vermögen verbraucht', erläutert die Abgeordnete.< (Quelle: Wien 'kobinet' 14. Jänner ´06) Wie wenig so manche Sachwalter-Anwälte daran interessiert sind, dass die Besachwalteten ihr eigenes Geld ausgeben bzw. deren Eigenständigkeit und Privatsphäre gewahrt bleibt, davon berichten z. B. Zeitungsartikel wie: 'Der Sachwalter vergönnt mir überhaupt nichts mehr' (30. 9. ´08) bzw. 'Ich will selbst entscheiden' (3. 12. ´08; beide 'Stadtblatt Innsbruck'). Ämter veranlassen immer schneller Entmündigungen. ( ... ) Selbst das Parlament sieht Auswüchse. ( ... ) Seit den 90er-Jahren explodiert in Österreich die Zahl der Menschen, die einen Sachwalter haben. ( ... ) Die Bestellung eines Sachwalters ist ein dramatischer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Integrität, auch wenn es den alten Justizbegriff „Entmündigung“ nicht mehr gibt. ( ... ) Geschäft Entmündigung: 700 Klienten pro Anwalt. ( ... ) Sachwalter Norbert Krammer, Salzburg: „Senioren, die mit Kleinigkeiten nicht zu Rande kommen, nimmt man die Geschäftsfähigkeit.“('Salzburger Fenster', 12/´07)

Doch trotz des 2007 reformierten Sachwaltergesetzes, welches besagt, dass Rechtsanwälte nur mehr dann als Sachwalter bestellt werden dürfen, wenn es sich bei den betroffenen Personen in erster Linie um rechtliche Angelegenheiten handelt, und dass ein Rechtsanwalt nicht mehr als 25 Besachwaltete haben darf, hat sich bis dato kaum etwas an der österreichweiten Misere geändert. Man (z B. das 'Vertretungsnetz Sachwalterschaft') spricht von einigen Jahren 'Übergangszeit'. Wie viele ältere Menschen in Österreich werden bis dahin auf Grund der vielfach schlichtweg unzumutbaren Zustände jämmerlich zugrunde gegangen sein?

Obschon die für meine Eltern zuständige Pflegschaftsrichterin von all den meinen Eltern permanent Schaden zufügenden Missständen informiert ist und an sie bereits vielfach Anträge bzw. Aufforderungen zur Absetzung des von ihr über meine Eltern verhängten Sachwalters ergangen sind (u. a. auch von anwaltlicher Seite sowie auch von der Oberärztin des Pflegeheim Lainz), ignoriert diese die in jeder Hinsicht psychisch, körperlich wie auch finanziell bedrohliche Lage meiner Eltern, obschon in den Gerichtsbeschlüssen absurder Weise stets vom 'Wohle' des Besachwalteten zu lesen ist. Seit dem Beginn jener WIDERGESETZLICHEN SOWIE GRÖBSTENS MENSCHENRECHTSVERLETZENDEN Sachwalterschaft funktioniert in unserer bis dato STETS INTAKT GEWESENEN FAMILIE (dafür gibt es einen Vielzahl von Zeugen) überhaupt nichts mehr, wir fühlen uns durch diesen brachialgewaltigen und permanenten, unsere Privatsphäre in keinster Weise respektierenden Fremdeingriff in unser aller Leben permanent gestört, und wir sind als unbescholtene österreichische StaatsbürgerInnen durch den widergesetzlichen Totalentzug des AUSSCHLIESSLICH MEINEN ELTERN ZUSTEHENDEN, von ihnen hart erarbeiteten und daher wohlverdienten Pensionsgeldes akut armutsgefährdet (denn es ist mir kaum mehr möglich, meine Eltern noch länger mit zu versorgen).


Da meine Eltern der Kriegs- und Wiederaufbaugeneration angehören und jahrezehntelange SteuerzahlerInnen sowie sozialistische Parteimitglieder waren (mein Vater war darüber hinaus jahrzehntelang Bediensteter der Wiener Verkehrsbetriebe) frage ich Sie, ob Sie es als Bürgermeister der Stadt Wien zulassen können, dass unbescholtene BürgerInnen, WählerInnen und StuerzahlerInnen an ihrem wohlverdienten Lebensabend derart gequält werden, dass sie kategorisch entrechtet und enteignet werden, dass sie sich nicht mehr das Geringste von ihrer wohlverdienten und nur ihnen allein zustehenden Pension leisten können, dass sich fremde Personen UNERWÜNSCHT UND UNBENÖTIGT permanent in deren bis dato intakt gewesenes Familienleben einmischen und dieses zerstören. Gerade ältere und wehrlosere BürgerInnen haben sich jede Achtsamkeit und jeden Schutz verdient, sie haben es sich mehr als verdient, dass es ihnen in ihren letzten Lebensjahren gut geht - lassen Sie es bitte nicht zu, dass dieses Beispiel weiter Schule macht! Ich bitte Sie daher noch einmal dringend, uns zu helfen!
Mit ebenso freundlichen wie traurigen Grüßen,
Christine Götz
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Mag. Ulrich Pesendorfer, Richter, Abteilung für Sachwalterrecht im Bundesministerium für Justiz, am 3. März 2009 (10.35 Uhr): 'Im österreichischen Sachwalterrecht gibt es keine Zwangsgewalt!'
'Das Boot ist voll!' Angesichts der Explosion der Sachwalterschaften bestehe Handlungsbedarf. (Dr. Michael Stormann vom Bundesministerium für Justiz, 10. 2. ´05)
Hofrat Prof. Dr. Werner Olscher, ehem. Leiter der Staatsanwaltschaft Wien: 'Sachwalterschaft – nur im Notfall! Familienhilfe geht der Sachwalterschaft vor!’ (November ´07)


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Das president-office@hofburg.at meldet isch mit einer automatisierten Antwort, in welcher der Besuch der Webseite www.hofburg.at empfohlen wird.
Daraufhin schreibt Frau G. einen neuen Brief folgenden Inhalts:

Sehr geehrter Herr Bundesprädent!
Sehr geehrte MitarbeiterInnen der Prädentschaftskanzlei!
Als in diesem Lande geborene örreichische Staatsbürgerin frage ich mich allerdings, wohin sich unbescholte österrreichische Bürgerinnen dann wenden sollen, wenn sie zum Opfer gewissenloser, sich nicht einmal an Gesetze haltende Rechtsvertreter werden. Unterstehen diese etwa nicht der staatlichen Kontrolle? Dürfen sie daher tatsächlich alles (und
verhalten sich ganz offensichtlich auch danach)?

Unsere Anklage wird seit Monaten weiter gereicht: Von der
Korruptionsstaatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft. Von der Staatsanwaltschaft an die Oberstaatsanwaltschaft. Und von dort schließlich an die Staatsanwaltschaft Krems. Um allfällige Befangenheiten zu vermeiden, wie man mir mitteilte. Nun war aber gerade dort (im selben Haus) ein gewisser Dr. W.W. stellvertretender Gerichtsvorstand. Der zwangsweise, lt. § 268 Abs. 2 ABGB widergesetzlich über meine Eltern verhängte Sachwalter trägt denselben Nachnamen. Nur ein
Zufall?
Meinen Eltern wird seit nunmehr einem halben Jahr deren ganzes
hart verdientes und ihnen zustehendes Pensionsgeld verweigert. Zu deren 'Wohle', wie es im Zwangentmündigungsbeschluss so schön heißt. Sie leben nunmehr unter unvorstellbaren Bedingungen, sind kategorisch entrechtet und hilflos der Willkür von Richterin und dem von ihr trotz aller ihr bekannten Missstände verteidigten Sachwalter ausgeliefert und haben Angst. Er kassiert von deren Geld zehn Prozent. Meine armen Eltern werden wohl nicht die einzigen seiner dauerangebundenen Melkkühe sein.
Niemand stellt sich, nach jahrzehntelanger, harter Arbeit, so seinen wohlverdienten Lebensabend vor. Dass es abertausenden, kategorisch entrechteten, wehrlosen und somit hilflos ausgelieferten österreichischen StaatsbürgerInnen ähnlich ergeht, wie immer wieder kolportiert wird, sei nur nebenbei erwähnt. So lange hier die Gesetzgebung keinen Riegel vorschiebt, wird sich an diesen unwürdigen, menschenrechtswidrigen Zuständen auch nichts ändern.
Es grüßt hochachtungsvoll
Christine Götz

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2732
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung