01.03.2009 - von Elisabeth Schroedter MEP
Endlich hat die Kommission
einen Richtlinienentwurf vorgelegt, um die Lücke in der
bestehenden Antidiskriminierungsgesetzgebung
zu schließen. Nun soll auch für
die persönlichen Merkmale Alter, Behinderung, Religion und Weltanschauung sowie sexuelle Orientierung der effektive Zugang
zu Dienstleistungen und Gütern einschließlich Wohnraum, Bildung, zu Sozialschutz, der sozialen Sicherheit und den Gesundheitsdiensten einklagbar werden. Der Feldzug der Bundesregierung gegen die neue
Richtlinie scheiterte am Europäischen Parlament.Dennoch fiel der Kommissionsentwurf so moderat aus, dass das deutsche Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
nicht geändert werden müsste. Dank uns Grünen im Europäischen Parlament konnte bereits eine breite Allianz geschmiedet
und im Sozialausschuss erreicht werden, dass für behinderte und ältere Menschen Barrieren beseitigt und die vollständige
gesellschaftliche Teilhabe gesichert wird.
CDU/CSU-Abgeordnete hatten dagegen
gestimmt und verweigern sich damit der Umsetzung der UN-Konvention für behinderte
Menschen auf europäischer Ebene.
Die Änderungen des Sozialausschusses ermöglichen behinderten Menschen auch
einen gleichberechtigten Zugang zu allen Schulen und eröffnen ihnen damit bessere Karrierechancen.
Elisabeth Schroedter ist Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europaparlaments.
Aus: Schrägstrich, Mitgliederzeitschrift von Bündnis 90/die Grünen Ausgabe März 2009
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