Mindestlöhne in Westeuropa: 8,40 €
26.08.2009 - von Presse-Newsletter
Für die künftige Rente ist es von immenser Bedeutung, wieviel jemand verdient. Eine Auswertung des WSI von Thorsten Schulten zeigt, dass der Mindestlohn in anderen europäischen Ländern selbst in Zeiten der Krise gestiegen ist.
Von den 27 EU-Ländern haben 20 (!) einen gesetzlichen Mindestlohn. Die für alle Arbeitnehmer verbindliche LohnUNTERGRENZE liegt in Westeuropa meist über 8,40 Euro. In den meisten Ländern stiegen die Mindestlöhne zuletzt am 1. Januar 09. Frankreich, die Niederlande und Luxemburg haben die gesetzliche Verdienstuntergrenze seitdem jedoch ein weiteres Mal angehoben.
In Luxemburg liegt der Mindestlohn sogar knapp unter zehn (genau 9,73) Euro, in Frankreich knapp unter neun (8,82) Euro. Eine Ausnahme bildet nur Großbritannien, wo der Mindestlohn von 5,73 Pfund umgerechnet 6,41 Euro beträgt - eine Folge des niedrigen Wechselkurses. Die nächste Erhöhung des Mindestlohns in Großbritannien ist zum 1. Oktober 09 beschlossen. Dies geht aus der aktuellen Bestandsaufnahme des WSI-Tarifexperten Dr. Thorsten Schulten hervor. (Infografik mit allen Mindestlohn-Werten zum Download im Böckler Impuls 12/2009; Link siehe unten).
"In der Krise leisten die Mindestlöhne einen wichtigen Beitrag zur Stabilität von Lohneinkommen und wirken zugleich als Deflationsbremse", sagt Forscher Schulten. Allerdings wirkten sich Wirtschaftskrise und zunehmende Arbeitslosigkeit in zahlreichen Ländern auch auf die Mindestlohnentwicklung aus. Die jüngsten Erhöhungen seien daher oft geringer ausgefallen. In einigen Ländern gab es seit mehr als einem Jahr keine Anhebung; in Irland wird sogar über eine Senkung des Mindestlohnniveaus diskutiert. "Das hätte jedoch ökonomisch fatale Folgen und würde dazu beitragen, die Krise weiter zu verschärfen", sagt Schulten.
Dänemark, Schweden, Finnland, Deutschland, Österreich, Italien und Zypern haben bislang keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die meisten dieser Länder verfügen aber über "funktionale Äquivalente, die ihnen eine hohe Tarifbindung sichern und damit ein weitgehend funktionierendes System tarifvertraglicher Mindestlohnsicherung möglich machen". Nur für Deutschland gelte dies nicht, so Schulten.
Infografik zum Download:
alt=http://www.boeckler.de/32015_96308.html
>LinkQuelle:
Hans-Böckler-Stiftung