14.12.2009 - von Hanne Schweitzer
Das Landesarbeitsgericht Schleswig hat die Entlassung eines Arbeiters bestätigt, der vier Jahrzehnte lang ohne Beschwerde in einer Autowerkstatt gearbeitet hatte. Der Arbeitgeber hatte ihn entlassen, weil er im Gegensatz zu zwei jüngeren Mitarbeitern der Werkstatt nie eine Ausbildung abgeschlossen hatte und keinen Führerschein besaß.
Das LAG hatte sich darauf berufen, dass es keine gesetzliche Vorschrift gebe, wonach ab einer bestimmten Anzahl von Jahren eine Unkündigbarkeit eintrete. Hohes Lebensalter und lange Betriebszugehörigkeit sind laut LAG Schleswig keine zwingenden Hindernisgründe für eine Kündigung im Kleinbetrieb. AZ: 2Sa674/09
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