28.12.2009 - von M.L.
Im Alter von 64 Jahren musste ich mich einer akuten "radikalen Prostatektomie" unterziehen. Akut deshalb, weil das Geschwulst schon sehr weit fortgeschritten war.
Seither leide ich u. a. an absoluter Impotenz. Aufgrund dieser OP sollte ich einen GdB von 80 erhalten, da ich aber schon vorher einen festgeschriebenen GdB von 50 hatte, wurden daraus nun 100.
Nach 5 Jahren wurde bestätigt, dass kein Karzinom mehr vorhanden ist und man geht von einer vollendeten Heilung aus, ohne zu berücksichtigen, dass die Nebenwirkungen auch am heutigen Tage gleich sind mit denen unmittelbar nach der OP. Von den ursprünglichen
100 streicht man von amtlicher Seite heute 50 (faktisch ja 80). Dabei beruft man sich mehr oder weniger auf einen derzeitigen PSA-Wert von 0,4,lässt aber die von mir vorgebrachten Behinderungen, wie z.B. unkontrollierter Harnabgang und vorhandene Impotenz, nicht gelten. (Die gehabten 100 GdB kann ich wohl erst wieder erhalten, wenn sich das Karzinom erneut bildet)
HEUTE schreibt man hierzu: Im Alter von 70 Jahren ist eine altersbedingte Verursachung anzunehmen! Daraus entnehme ich, dass ein Mann mit 64 noch Sex haben darf, so er noch kann, aber mit 70 muss das nicht mehr sein und ist demzufolge auch nicht mehr notwendig. Dabei versichere ich, vor der OP ein uns ausreichendes Sexualleben gehabt zu haben und deshalb empfinde ich es als höchst diskriminierend, wenn man mir heute ein solches von amtswegen abspricht. Auch dies lässt man lt. Bescheid nicht gelten.
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