09.02.2009 - von Beck online
Gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung wegen nicht rechtzeitiger Umsetzung der
Richtlinie 2000/43/EG („Antidiskriminierungsrichtlinie”)
Richtlinie 2000/43/EG Art. 2, 3, 7, 8, 15, 16; Richtlinie 76/207/ EWG Art. 6 a.F.; AGG § 15. Die Richtlinie 2000/43/EG beinhaltet zwar die Verleihung von Rechten an Einzelne, der Inhalt des fraglichen Rechts bei einer Diskriminierung im Zusammenhang mit dem Zugang zur Beschäftigung kann aber nicht allein auf der Grundlage der Richtlinie bestimmt werden. Die Richtlinie 2000/43/EG belässt dem Mitgliedstaat hinsichtlich der Art der Sanktionen Wahlfreiheit. (Leitsätze der Redaktion) KG, Urteil vom 6. 2. 2009 - 9 U 10/08
beck-online - NVwZ 2009, 1445
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