23.02.2010 - von I.L.
Ich bin Jahrgang 1948, habe ab der Lehrzeit 12 Jahre gearbeitet, von 1975 bis 1990, war danach Hausfrau und habe zwei Kinder groß gezogen. Dabei war ich bei meinem Mann mitversichert der in der Postbeamtenkrankenkasse A versichert ist.
Habe ab 1990 verschiedene Jobs angenommen, weil man mit 40 schon damals keine passende Arbeit mehr bekommen hat. Erst 1995 fand ich eine Arbeitsstelle, bei der ich wieder selber pflichtversichert war. Im Jahr 2004 habe ich die Alterteilzeit angetreten, die zum 30.04.2010 endet. Habe einen Rentenantrag gestellt für den 01.05.2010.
Nun erhalte ich von meiner Krankenkasse den Bescheid, daß ich die Vorversicherungszeit für die Rente nicht erfüllt habe. Ich solle einen Antrag auf Beihilfe für den Krankenkassenbeitrag stellen, dann könnte ich mich freiwillig bei meiner Krankenkasse weiter versichern. Die Begründung: Ich hätte die letzten 20 Jahre, 11 Monate und 7 Tage Krankenversicherung eingezahlt haben müssen, um die Voraussetzung für einen Anspruch auf Krankenkassenbeiträge zu erfüllen. Jetzt muß ich bei der Rentenstelle einen Antrag auf Beihilfe zur Krankenkasse stellen und mich freiwillig bei der Krankenkasse weiterversichern.
Warum wird die Mitversicherung beim Ehemann nicht mit einbezogen, und warum wird Frau bestraft, wenn sie wegen der Kindererziehung nicht arbeitet? Außerdem wurde ich nie darauf aufmerksam gemacht, daß die Krankenkasse solche Forderungen stellt.
In unserem Staat darf man nicht alt werden. Wenn doch, sollte man sich gleich beerdigen lassen.
Danke im voraus für weitere Auskünfte.
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