21.02.2010 - von Büro gegen Altersdiskriminierung
Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres angefallen sind, sollen bei der Berechnung der Kündigungsfrist in Zukunft berücksichtigt werden. Dies fordern - nach einem entsprechenden Urteil des EuGH vom 19.1.2010 - die Fraktionen von SPD und Grünen. Der SPD-Gesetzentwurf (17/775) und der von Bündnis 90/Die Grünen (17/657) regelt, dass die Beschäftigungszeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, bei der Berechnung von Kündigungsfristen berücksichtigt werden sollen.
Hintergrund: Paragraf 622 Absatz 2 Satz 2 BGB missachtet das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung und darf deshalb, so der EuGH, durch die nationalen Gerichte ab sofort nicht mehr angewendet werden.
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
10.02.2010: Schadensersatzklage AGG: Keine Prozesskostenhilfe
06.02.2010: Antidiskriminierungsbeauftragte schon umgezogen
04.02.2010: Heimbenotung: Veröffentlichung gestoppt
Alle Artikel zum Thema
Justiz