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SPD+Grüne: Kündigungsschutz für unter 25Jährige

21.02.2010 - von Büro gegen Altersdiskriminierung

Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres angefallen sind, sollen bei der Berechnung der Kündigungsfrist in Zukunft berücksichtigt werden. Dies fordern - nach einem entsprechenden Urteil des EuGH vom 19.1.2010 - die Fraktionen von SPD und Grünen. Der SPD-Gesetzentwurf (17/775) und der von Bündnis 90/Die Grünen (17/657) regelt, dass die Beschäftigungszeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, bei der Berechnung von Kündigungsfristen berücksichtigt werden sollen.
Hintergrund: Paragraf 622 Absatz 2 Satz 2 BGB missachtet das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung und darf deshalb, so der EuGH, durch die nationalen Gerichte ab sofort nicht mehr angewendet werden.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3159

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