19.04.2010
Das Arbeitsgericht Osnabrück hat am 13.4.2010 ein Teilurteil in der Auseinandersetzung zwischen den Stadtwerke Osnabrück und zwei Busfahrern gesprochen, die wegen Altersdiskriminierung geklagt hatten. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung online meldete, hattebereits im April 2010 das Landesarbeitsgericht die Entschädigungsforderungen der Busfahrer in Höhe von 500.000 Euro abgewiesen. Ebenso wies es aber die fristlose Kündigung der beiden Fahrer durch die Stadtwerke Osnabrück zurück. (Busfahrer und Stadtwerke streiten weiter Link)
Beim Verfahren vor dem Arbeitsgericht hat der Richter nun den beiden Busfahrern für den Zeitraum der unzulässigen Kündigung 80% des ihnen zustehenden Bruttolohns zugesprochen.
10.3.2009: Osnabrücker Busfahrer - Klage abgewiesen Link
30.10.2008: Stadtwerke Osnabrück gegen Busfahrer Link
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