03.06.2010 - von K.
Ich hatte mich auf eine Stellenausschreibung zum Patentsanwaltkandidaten gemeldet. Als Antwort erhielt ich dieses: "Welcher naturwissenschaftlichen Fachrichtung dürfen wir Sie denn zuordnen? Und welches Alter haben Sie, das ist für unsere Altersstruktur von erheblicher Bedeutung?"
Ich antwortete, dass ich promovierter Chemiker und über 40 sei und erhielt diese Information: "Das Alter ist für uns deshalb wichtig, weil wir für die Ausbildung zum Patentanwalt die nächste Anwaltsgeneration suchen. Die derzeit tragende Anwaltsgeneration hat ein Alter zwischen 39 und 46 Jahren. Die nächste Anwaltsgeneration muss einen Altersabstand von mindestens zehn Jahren haben." Dadurch hatte ich erst gar keinen Zugang zu der Bewerbung. Klassische Altersdiskriminierung.
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