Österreich - 15.07.2010
Das Arbeitsgericht Linz hat einer 44 und einer 48Jährigen Frau 610 Euro Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zugesprochen. Beide Frauen, die sich auf eine SekretärInnenstelle beworben hatten, waren als zu alt von einer Steuerberatungskanzlei abglehnt worden.
In der Stellenausschreibung wurde mehrjährige Berufserfahrung verlangt. Aber, so die Begründung der Steuerberatungskanzlei für die Ablehnung, man wollte für das "sehr junge Team gerne eine jüngere Mitarbeiterin aufnehmen".
Das Gesetz sieht in Österreich in solchen Fällen eine Entschädigung von maximal 500 Euro vor. Aufgrund der "Abwertung und Demütigung", nicht in einem "dynamischen Team" mitarbeiten zu können, fiel der Vergleich mit 610 Euro jedoch höher aus.
Das sei nicht nur eine persönliche Abwertung, das werte die Arbeitsleistung einer ganzen Generation ab, kommentierte die 48-jährige Bewerberin das Verhalten der Kanzlei.
Die Gleichbehandlungskommission ist in Österreich bereits seit 2004 für Altersdiskriminierung zuständig. Des ungeachtet finden sich immer noch Stellenausschreibungen in denen „jüngere, dynamische Mitarbeiter“ gesucht werden. Kommt es zur Anzeige, werden die Inserenten verwarnt, im Wiederholungsfall müssen sie läppische 360 Euro zahlen.
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