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Rentenkasse: Paragraf regelt Plünderung

21.09.2010 - von Immanuel Schaich

Das Gesetzbuch enthält keine präzisen Bestimmungen darüber, wie die beitragsfremden Leistungen, die seit 40 Jahren aus den Kassen der Rentenversicherung bezahlt werden, zu erfassen, zu behandeln und zu verrechnen sind. Statt dessen wurde im Sozialgesetzbuch ein kleiner Absatz eingefügt. Der bestimmt, dass durch einen Zuschuss alle beitragsfremden Leistungen abgedeckt seien! Altersdiskriminierung von Millionen beitragszahlenden RentnerInnen per Gesetz!

Immanuel Schaich hat seine präzise Beschreibung der Plünderung der Rentenkasse durch den Staat um weitere Fakten erweitert. Lesen Sie mehr in seinem überarbeiteten Beitrag: "Rentenversicherung: Der Staat bedient sich". Link

Und bevor Sie dann vor Wut platzen, denken Sie daran: Wir leben in einem Rechtsstaat. Woran merkt man das? Wenigstens die Autos fahren rechts.

Link: Rentenversicherung: Der Staat bedient sich
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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