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Akzenta: Finanzberater muss zahlen

21.08.2010 - von Dr. Jürgen Klass II

Aktuelles Gerichtsurteil in Sachen Akzenta AG: Finanzberater muss EUR 50.000,- an Anleger zahlen!

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg muss ein Finanzberater, der Umsatzbeteiligungen der Akzenta AG vermittelt hat, Schadensersatz in Höhe von rund EUR 48.000,-an eine Rentnerin leisten. Außerdem sind Zinsen und vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Die Klage wurde von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass aus München erstellt und bei Gericht eingereicht. Der Einzelrichter folgte der Argumentation der Klägerin und begründete die Verurteilung damit, dass der Vermittler aufgrund eines zwischen den Parteien stillschweigend abgeschlossenen Auskunftsvertrages zu richtiger und vollständiger Information über das zu vermittelnde Kapitalanlagenprodukt verpflichtet war. Die Akzenta-Umsatzbeteiligung hätte nicht empfohlen werden dürfen, da sie weder mit Sicherheitsdenken vereinbar noch zur Altersvorsorge der 68jährigen Anlegerin geeignet ist. Auf negative Berichte in der Wirtschaftspresse hätte der Vermittler zudem hinweisen müssen. Das Gericht führt aus:

“Unabhängig davon, dass für das in Rede stehende Finanzanlageprodukt bereits kein geregelter Markt im Sinne einer öffentlichen/ amtlichen Börse zur Verfügung steht, um ggfs. in einem Notfall das Finanzanlageprodukt wieder ohne Schwierigkeiten veräußern zu können, würden Ausschüttungen auf reiner Umsatzbasis – ohne Generierung jeglicher Gewinne – schon aus denklogischen Gründen über kurz oder lang zur Aufzehrung einer jeglichen Vermögenssubstanz und damit in Richtung Insolvenz führen. Darüber hinaus wäre der Beklagte als professioneller Kapitalanlagevermittler gehalten gewesen, zumindest ansatzweise Publikationen der einschlägigen Finanzpresse zu studieren und sich hieraus ergebende Ungereimtheiten bezogen auf das streitgegenständliche Kapitalanlagenprodukt (Fa. Akzenta AG) der klägerischen Familie im Rahmen der Vertragsverhandlungen zu offenbaren.“

Die Gerichtsentscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist, datiert vom 20.08.2010 und trägt das Aktenzeichen 32 O 568/09.

Dr. Jürgen Klass II
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Link: Akzenta-Manager: Verurteilung durch BGH bestätigt
Quelle: Kanzlei Dr. Klüver & Kollegen