Diskriminierung melden
Suchen:

Strafanzeige gg. Rentenversicherung zurückgewiesen

29.09.2010 - von Hermann Schimpf

Rentner haben keine Lobby, sie werden wie Parias unserer Gesellschaft behandelt. Nachdem sie ihre Leistungen für die Gesellschaft erbracht haben, unter anderem:

Erwirtschaftungen der Wertschöpfung für unsere Volkswirtschaft, Erwirtschaftung der Unternehmensgewinne, Finanzierung der Pensionen von Politikern und Beamten, sind sie voll abgeschrieben. Eine nutzlose Last für unsere teuren Transfergeldempfänger aus der Politik und deren beamteten Helfershelfer.

Die Politik entzieht den Rentnern seit Jahrzehnten durch permanente Eingriffe in das Rentensystem das Geld, das sie durch ihre Beiträge glaubten für ihren Ruhestand zu erwerben.

Politik und Medien werden von den Interessengruppen der Wirtschaft ferngesteuert. Beispiel: INSM, Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft; Slogan: „Sozial ist was Jobs schafft“ (über die Höhe der Löhne, und ob die Menschen davon noch leben können, wird dabei nicht gesprochen).

Nur so konnte es bei Einführung der Gesetze unter dem Lügenkanzler Schröder zu einer regelrechten Volksverhetzung Jung gegen Alt kommen. Manche Jungen glauben ja heute noch, dass die Alten auf ihre Kosten leben, wenn nicht die Beiträge und Renten gesenkt werden. Dafür zahlen die Jungen für Riester das Doppelte.

Wenden sich die Rentner und deren Fürsprecher an die Sozial- und Verfassungsgerichte, um auf die gravierenden Verstöße gegen das Grundgesetz aufmerksam zu machen, haben sie keinen Erfolg, denn Richter sind Beamte, und somit der Politik näher als dem Recht. Man ist ja als juristischer Rabulist völlig frei bei der „Rechtsfindung“. Das ist Neofeudalismus.

Zusammenfassend muss man also leider feststellen, dass die Politik, die Medien (mit wenigen Ausnahmen) und die Gerichte eine feste Front gegen die Forderungen der Rentner bilden.

Die Menschenrechte der Rentner in Deutschland werden missachtet. Ob eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sinnvoll wäre?

Der Journalist Hans Leyendecker ist bekannt, dass er den Mut hatte Dinge aufzuklären, bei denen andere Journalisten sich zurückhalten. Leider blieb meine Bitte an Herrn Leyendecker, sich einmal mit dem politischen Rentnerbetrug auseinanderzusetzen, bis heute unbeantwortet.

Ich gehe davon aus, dass die Politik erst zu Änderungen bereit ist, wenn die Medien in der Breite darüber berichten, und somit Druck ausgeübt wird. An die Vernunft der Politik kann man freilich nur appellieren, soweit sie noch erkennbar vorhanden ist.

Wie auch immer: Ich habe nun Strafanzeige gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund gestellt, und bin gespannt, ob und wie die Staatsanwaltschaft reagiert.
http://altersdiskriminierung.de/download/schimpf.pdf

Vielleicht versuchen Sie werte/r Leser/in auch einmal auf diesem Wege etwas zu erreichen? Nur Einigkeit macht stark. Ich beteilige mich gerne an Unterschriften- und sonstigen Aktionen gegen den organisierten Rentenbetrug.

Gegen den Rentenbescheid zum 01. Juli (Nullrunde) habe ich natürlich Wiederspruch eingelegt, und werde bei Ablehnung (was kann ich sonst erwarten?) dagegen klagen.

(Musterklage unter:
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?=3846
Mit freundlichen Grüßen

-------
Strafanzeige zurückgewiesen
Am 17.09. wurde mir das Aktenzeichen mitgeteilt, am 18.09. und 19.09. war Wochenende, und am 20.09. wurde bereits die Ablehnung geschrieben. Alle Achtung -, ich dachte immer Beamte wären nicht so schnell :-)

Die Staatsanwaltschaft schrieb: "Ihr Anzeigevorbringen enthält keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten, so dass ich von Gesetzes wegen gemäß S 152 SIPO gehindert bin, die Ermittlungen aufzunehmen. Das Verfahren war daher einzustellen.

Das von Ihnen als strafrechtlich relevant erachtete Verhalten erfüllt nicht den Tatbestand der Untreue gem. S 266 SIGB, da es keinerlei gesetzliche oder satzungsgemäße Verpflichtung gibt, das vereinnahmte Geld für versicherungseigene Zwecke, insbesondere zur Bezahlung
der anfallenden Renten bzw. zur Bildung von Rücklagen zu verwenden. Die Verwendung der Einnahmen wird vielmehr durch Bundesgesetz geregelt, so dass eine freie Verfügung des Vorstands der Rentenversicherungsträger ohnehin nicht möglich war. Dies wäre jedoch für den Tatbestand der Untreue unumgänglich."

Link: Rentenklau: 524.775 Milliarden Euro fehlen
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Rente:
29.09.2010: Null Rentenbeiträge für ALG II = Rentenkürzung für alle
27.09.2010: Rente: Wer betrügt hier wen?
23.09.2010: Schwarzbuch über die Deutsche Rentenversicherung

Alle Artikel zum Thema Rente