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Junges Team in Stellenanzeige verstößt gegen AGG

23.06.2010 - von Rechtsprechung Justizportal

Das Merkmal "junges Team" in einer Stellenanzeige stellt auch dann, wenn es unter der Überschrift "Wir bieten Ihnen" erfolgt, einen Verstoß gegen §§ 7, 11 AGG dar und kann wegen Altersdiskriminierung einen Entschädigungsanspruch gemäß § 15 Abs. 2 AGG auslösen. So entschied die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg am 23.6.2010.

Auf die Berufung des Klägers wurde das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Dezember 2009 AZ:10 Ca 154/09 – teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 5.000,00 (i.W.: Euro fünftausend) nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 02. Februar 2009 zu zahlen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 85/100, die Beklagte 15/100.
Die Revision wird nicht zugelassen.

AZ: 5 Sa 14/10

Das vollständige Urteil siehe unter: Link

Link: BAG: Jung in Stellenanzeige ist altersdiskriminierend
Quelle: Rechtsprechung Justizportal