27.09.2010 - von S.A.
Ich bin 59 Jahre, seit 4 Wochen arbeitslos, das AA (Arbeitsagentur) lehnt es ab, aus der Datenbank des AA mein Geburtsdatum zu löschen. Das sei gesetzlich so vorgeschrieben. Damit habe ich schon im Vorfeld überhaupt keine Chance, dass ein Arbeitgeber sich für meine Qualifikation interessiert.
Ist das rechtens?
siehe dazu:
ARGE ignoriert AGG und SGB III: Link
Job Suppport rechtfertigt Diskriminierung: Link
Jobbörse neu gestaltet: Diskriminierung bleibt:
Link
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Arbeit:
27.09.2010: AGG-Verstoß: GarderobenmitarbeiterInnen 20-30 Jahre
24.09.2010: AGG-Verstoß auf Marktplatz Bremen online
23.09.2010: Altersdiskriminierung: Frauen doppelt betroffen
Alle Artikel zum Thema
Arbeit