07.10.2010
Das Bundesarbeitsgericht hat im Juni 2009 einen Musterprozess ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof mit der Frage vorgelegt, ob die im Manteltarifvertrag zwischen der Lufthansa und Cockpit für Piloten festgeschriebene Höchstaltersgrenze von 60 Jahren mit dem Verbot der Altersdiskriminierung vereinbar ist.
Grundlage der Zwangsverrentung für Lufthansa-Piloten ist ein Manteltarifvertrag aus dem Jahr 1956. Es geht aber eigentlich um die millionenteure Übergangsversorgung bei der Lufthansa. Sie sieht vor, dass die Piloten mit 55 Jahren ausscheiden und dann bis zum 60. Lebensjahr bis zu 60 Prozent ihres Bruttogehalts weiterbeziehen.
Bei der Lufthansa Cityline, Air Dolomit, Eurowings, Contact Air, Augsburg Airways und German Wings fliegen die Piloten bis 65.
Die Flugsicherheit, oft als Argument benutzt, um die Altersgrenze zu begründen, ist also lediglich eine vorgeschobene Begründung.
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Arbeit:
07.10.2010: IG Metall + Getrag einig bei Altersdiskriminierung - Klage
29.09.2010: Ältere Nachhilfelehrer nehmen wir nicht
28.09.2010: Altersdiskriminierung: Jüngerer Kollege erledigt Aufgaben
Alle Artikel zum Thema
Arbeit
Zurück zur Suche nach Arbeitsgericht