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Höchstalter für Piloten: EuGH entscheidet

07.10.2010

Das Bundesarbeitsgericht hat im Juni 2009 einen Musterprozess ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof mit der Frage vorgelegt, ob die im Manteltarifvertrag zwischen der Lufthansa und Cockpit für Piloten festgeschriebene Höchstaltersgrenze von 60 Jahren mit dem Verbot der Altersdiskriminierung vereinbar ist.

Grundlage der Zwangsverrentung für Lufthansa-Piloten ist ein Manteltarifvertrag aus dem Jahr 1956. Es geht aber eigentlich um die millionenteure Übergangsversorgung bei der Lufthansa. Sie sieht vor, dass die Piloten mit 55 Jahren ausscheiden und dann bis zum 60. Lebensjahr bis zu 60 Prozent ihres Bruttogehalts weiterbeziehen.

Bei der Lufthansa Cityline, Air Dolomit, Eurowings, Contact Air, Augsburg Airways und German Wings fliegen die Piloten bis 65.

Die Flugsicherheit, oft als Argument benutzt, um die Altersgrenze zu begründen, ist also lediglich eine vorgeschobene Begründung.

Link: Lufthansa: Pilot hatte viermal das falsche Alter…
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung