09.02.2011 - von H.L.
Meine Versorgungsbezüge werden auch nach dem Tod der Berechtigten gem. § 57 BeamtVG i.V.m. §§ 37 f. VersAusglG gekürzt.
Frage: Ist der Europ.Gerichtshof mit dieser Ungerechtigkeit bereits befasst? Was sollte ich unternehmen?
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