15.10.2009
Das hessische Landesarbeitsgericht hat am 15.10. 2009 beschlossen:
Die Einstellungshöchstgrenze von 32 Jahren und 364 Tagen für außerhalb des Lufthansakonzerns ausgebildete Piloten von § 4 I Satz 2 TV Auswahlrichtlinien vom 18. Dezember 2006 diskriminiert ältere Bewerber ungerechtfertigt wegen ihres Alters und ist daher nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam.
Aktenzeichen: 4 TaBV 168/08
(Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 1 ABR 98/09)
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