03.06.2011 - von G.B.
Ich hatte aufgrund eintretender Arbeitslosigkeit mit mitte Dreißig ein Studium begonnen, vorher jedoch viele Jahre gearbeitet! Mit 37 habe ich das Studium beendet kann mich nun (mit 38) für kein Promotionsstipenium bewerben, weil ich zu alt bin. Zählt es nicht, dass ich vorher berufstätig war? Außerdem kann ich hervorragende Studienleistungen vorweisen!
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Hervorragende Studienleistungen und Berufstätigkeit sind in diesem Land nicht von Interesse. Alter, Alter, Alter ist das einzige Kriterium, das zählt. So viel zur hiesigen Flexibilität und zur hiesigen "Bewältigung des demografischen Wandels".
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