06.06.2011 - von S. B.
Ich bin Privatdozentin an einer kleinen sächsischen Universität und habe mit einer potentiellen Promovendin einen Antrag auf ein Landesgraduiertenstipendium gestellt.
Zu meiner Verwunderung wurden wir darauf hingewiesen, dass ein Landesgraduiertenstipendium nur in Ausnahmefällen (z.B. Mutterschaft) an Personen, die älter als 30 Jahre sind vergeben werden kann.
Die Frau ist 1976 geboren, hat zunächst Musik und dann Mathematik studiert, Diplom 2007 mit 1,1. Fachliche Probleme gibt es nicht.
Ich denke, dass derartige Altersgrenzen (30 Jahre) diskriminierend sind. Insbesondere, da sie ja ohne Diplom auch nicht in der Mathematik promovieren könnte.
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Uni & Co.:
06.06.2011: Kein Stipendium jenseits der 32
03.06.2011: Kein Promotionsstipendium mit 38
17.05.2011: Berufseinstieg von Akademikern: Studie
Alle Artikel zum Thema
Uni & Co.