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3,3 Millionen RenterInnen vom Alterseinkünftegesetz betroffen

12.06.2004 - von Hanne Schweitzer

Am 11. Juni 04 haben die sogenannten VolksvertreterInnen mal wieder eine Reform beschlossen. Sie soll die vom Verfassungsgericht angeordnete Gleichstellung von RenterInnen und PensionärInnen realisieren. Ganz nebenbei wurden auch noch die Rahmenbedingungen für die private und betriebliche Altersvorsorge geändert. Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten mit den Beamten wirkt sich so aus:

Jetzige RentnerInnen, und dazu alle, die im Jahr 2005 in Rente gehen und als Alleinstehende mehr als 18.900,- € pro Jahr Rente erhalten (Verheiratete 37.800 €), müssen für den Rest ihres Lebens 50% ihrer Rente versteuern. Alle, die 2006 in Rente gehen, müssen 50% versteuern plus weitere 2% pro Jahr. 2010 versteuern die Neu-RentnerInnen von 2006 also 60%, 2020 sind es 80%.

Ab 2021 steigt der steuerpflichtige Anteil um 1 %. Und das so lange, bis im Jahr 2040 die ganze Rente besteuert wird. Aber nur, wenn die Grenze von 18.900 € dann noch gilt.

Heutige RentnerInnen mit höherem Einkommen zahlen also doppelt. Ihre Rentenversicherungsbeiträge während des Arbeitslebens wurden besteuert, ab 2005 wird auch noch ihre Rente versteuert. Das ist Ungleichbehandlung. Nach Schätzung des Finanzministeriums sind ca. 3,3 Millionen RenterInnen vom Alterseinkünftegesetz betroffen.

Sonderregelungen gelten für die RichtigGutVerdienerInnen. Wer mindestens 10 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, die höher waren, als der Höchstbetrag, kann eine Sonderregelung in Anspruch nehmen. Diese ermöglicht es, eine günstigere Besteuerung nach dem Ertragsanteil zu beanspruchen.

Die schrittweise Befreiung von der Besteuerung der Rentenbeiträge erfolgt ab 2005. Dann werden 60 % der Rentenbeiträge steuerfrei gestellt. In jedem weiteren Jahr kommen 2% dazu bis zum Jahr 2025.

Beamten- und Werkspensionen:
Der Versorgungsfreibetrag wird für jeden neuen Pensionsjahrgang von 2005 bis 2040 so lange verringert, bis er ganz wegfällt. Allerdings wird gleichzeitig ein ZUSCHLAG zum Versorgungsfreibetrag eingeführt!! Statt des Arbeitnehmerpauschal-Betrags wird, wie bei den Renten, ein Werbekosten-Pauschbetrag von 102 Euro eingeführt. Bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bleibt alles wie bisher.

Kapitallebensversicherungen:
Der Sonderausgabenabzug und die Steuerfreiheit der Erträge gilt für alle Verträge, die nach dem 1.1.05 abgeschlossen werden, nicht mehr. Für alte Verträge besteht (noch) Vertrauensschutz.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2962
Quelle: FAZ, 12.6.04

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