26.10.2011 - von MS
Die Regelung des Versorgungsausgleichs ist auf der Webseite .altersdiskriminierung.de seit 2003 ein Thema. In den letzten Monaten sind die Beschwerden heftiger, schärfer, wütender geworden. Unsere sogenannten Leitmedien, angeblich stets auf Themensuche, greifen das Thema Versorgungsausgleich dennoch bislang nicht auf. 2003 z.B. begründete ein Mitarbeiter der ARD-Sendung Monitor die Absage eines geplanten Beitrags über einen vom Versorgungsausgleich betroffenen Mann aus dem Hunsrück, der an dieser Ungerechtigkeit fast zerbrochen ist, so: Das Thema interessiere die Redaktion nicht, die gesetzliche Lage sei halt so.
An die aktuelle und die Ex-Bundesjustizministerinnen Leutheusser-Schnarrenberger und Zypries wandte sich unlängst ein vom Versorgungsausgleich betroffener Bürger. Durch eine skrupellose Gesetzgebung von Legislative, Exekutive und Justiz (oder staatlich legitimiertem Raubzug) wird er für mindestens fünf Jahre unschuldig zu einer Zwangsabgabe in Höhe von 37.000 € an den Staat genötigt. H.S.
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"Meine geschiedene Frau geht in etwa 5 Jahren in Rente und bekommt dann den VA in Höhe von 616 €. Sie wird dafür belohnt, dass sie in 30 Jahren Ehe 27 Jahre lang nicht bereit war zu arbeiten. Der Grund dieses Schreibens an Sie ist jedoch ein anderer:
Mit dem Scheidungsurteil wurde automatisch auch verfügt, ohne dass ich mir darüber zunächst richtig im Klaren war, dass die Rentenkasse monatlich den VA-Betrag über 600 € - immerhin ein volles Drittel meiner Nominalrente - bereits bei meinem Renteneintritt zeitlebens einbehalten würde. Damit bin ich, als ich noch gearbeitet hatte, von über 3000 € Nettogehalt als geschiedener Rentner durch eine gesetzliche Verfügung auf eine Rente von 1250 € zusammengeknüppelt worden. Das sind nicht einmal 40% meines ursprünglichen Verdienstes! Bekäme ich die 1850 €, die mir nach dem Äquivalenzprinzip rechtmäßig zustehen, wären es wenigstens 58 %. Das bedeutet, dass ich von insgesamt 45 Arbeitsjahren ein Drittel, das sind 15 Jahre, in eine Renten-Anwartschaft eingezahlt habe, die mir der Staat jetzt, natürlich völlig legal und vom BGH auch noch abgesegnet, einfach raubt!
Der Versorgungsausgleich wird doch ausschließlich auf der Grundlage der privaten Lebensumstände zweier Eheleute berechnet, wie sie in der Ehezeit vorlagen. Und per Definition soll dieser Versorgungsausgleich ausschließlich der gerechten Verteilung unter den geschiedenen Eheleuten dienen, damit der sozial schwächere Part nach der Scheidung durch einen gerechten „Ausgleich“ „versorgt“ wird und nicht in ein soziales Loch fällt, wo ihn der Staat womöglich noch finanziell stützen müsste.
Frage: Wie kann es da sein, dass der Staat seine gierige Hand nach Geldquellen ausstreckt, die ihn einfach nichts angehen? Der Versorgungsausgleich ist ein Finanzausgleich, der ausschließlich zwischen den beiden bei einer Scheidung betroffenen Menschen stattzufinden hat!
Da wird nichts gedeckelt, nein, man streicht den kompletten Versorgungsausgleich ein, obwohl der doch nur dem Versorgungsausgleichs-Berechtigten zusteht. Das soll ein Mensch mit einfacher, geradliniger Logik begreifen können? Was die Juristen im Staatsinteresse da aus dem Hut gezaubert haben, kann ein Bürger nicht nachvollziehen. Nicht nur, dass man ihn beraubt, man lässt ihn auch noch ohne Erklärung damit alleine im Regen stehen - Hauptsache, man presst ihm sein Geld ab, das er sich mühsam erarbeitet hat. Da versteht man natürlich, warum der Staat diesen Geniestreich eines Gesetzes zur legalen Ausbeutung unbescholtener Bürger nicht an die große Glocke hängt. Das würde nur Unruhe schaffen, die es unbedingt zu vermeiden gilt, um Bürgerproteste zu verhindern.
Wer kann mir sagen, welches Delikt ein Mensch begangen hat, nur weil er sich hat scheiden lassen? Leben wir denn noch in Zeiten katholischer Inquisition? Oder hat man schon wieder rechtsfreie Räume wie in der nationalsozialistischen Ära genutzt, um Wehrlose per Gesetz abzuzocken? Ich frage mich das seit Monaten unentwegt, weil ich von dieser Versorgungsausgleichsgesetzgebung völlig unverschuldet betroffen bin, und mir das Thema daher ständig wie ein Mühlrad im Kopf herumgeht.
So habe ich mir meinen Lebensabend nicht vorgestellt. - Als Angestellter in der Elektronikindustrie habe ich immer gut verdient, meine Sozialabgaben entrichtet, wie es sich gehört und selbstredend auch erwartet, dass ich mir in meinem Lebensabend kulturelle Ansprüche, wie Theater- und Konzertbesuche, mit Freunden auszugehen oder zu reisen, nicht vom Munde absparen müsste.
Nunmehr beraubt mich der Staat um ein volles Drittel meiner rechtmäßig erworbenen Rente zunächst über einen ersten Zeitraum von fünf Jahren, bis meine geschiedene Frau das Geld rechtmäßig in Empfang nehmen kann. Sollte sie früh sterben – o, wie wunderbar! -, dann kann der Staat den Versorgungsausgleich umso rascher erneut kassieren und seinen Raubzug fortsetzen, bis dann endlich der Rentner selbst ins Gras beißt – o, wie wunderbar! - denn dann kann endlich die komplette Rente einbehalten werden.
Mit dieser Willkürentscheidung schlüpft unser Staat mal so eben in die Rolle der Versorgungsempfängerin, die ihm natürlich nicht zusteht, und kassiert ganz nebenbei allein in fünf Jahren an die 40.000 € ab. Hier geriert sich der Staat wie eine geschiedene Ehefrau – nur kann ich mich nicht entsinnen, jemals mit dem Staat eine Ehe eingegangen zu sein!
Dieser staatlich verordnete Raub wurde vom Bundesgerichtshof abgesegnet, juristisch also wasserdicht gemacht, und besitzt so bundesweit für sämtliche innerdeutschen Sozialgerichtsinstanzen Gültigkeit. Das ist ungeheuerlich, einfach unfassbar. Das ist eine Ungerechtigkeit, die an die menschenverachtende Gesetzgebung vergangener REGIME erinnert!
Abgebrühte Juristen lässt das verletzte Bürger-Rechtsempfinden freilich eiskalt. Für Vorteilnahmen setzen sie sich in ihrer Gier leichthin über die Eigentumsrechte anderer hinweg.
Bedenken Sie bitte, dass das ungeliebte Rentnerheer ständig wächst und als verachtetes Stimmvieh doch einiges an Gewicht haben dürfte. Vor diesem Hintergrund ist das, was Sie da mit einem Großteil älterer Bürger in unserem Land anstellen, nicht unbedingt vorausschauend und sehr klug. Kästner sagt über die Politiker treffend: „Sie fürchten die Wahl, den Wähler nicht!“
Man verletzt den Gleichstellungsgrundsatz und nebenbei das Äquivalenzprinzip. Die volle Rente, die man ungeschiedenen Rentnern zubilligt, enthält man geschiedenen einfach vor! Offenkundig geht es einzig und allein darum, dem Volk mit juristischen Finessen Gelder abzupressen und damit irgendwelche Haushaltslöcher zu stopfen, nur weil die Politiker unfähig sind, etwas bescheidener zu sein und an den richtigen Stellen zu sparen! Zumindest sieht es ganz danach aus. Der Bundesrechnungshof gründet darauf zumindest seine Existenz, dass er ständig seinen Finger in die Wunden Ihrer Ausgabenpolitik legen muss. Sonst könnte man diesen Laden und die vielen Millionen, die er uns Steuerzahler kostet, doch einfach auflösen!
Jetzt erklären Sie mir doch bitte mal um Himmels Willen, was ich verbrochen habe, dass mich der Staat plötzlich mit dieser irren finanziellen Versorgungsausgleichs-Abgabe auf Hartz IV-Niveau zwingt? Das kann man doch nur als Strafabgabe für eine zurückliegende Scheidung betrachten! Ist man als unbescholtener Bürger dieses Landes jetzt zum Spielball von menschenverachtenden und skrupellosen Politikern geworden, die weite Teile des Volkes, ohne Not und ohne mit der Wimper zu zucken und bar jeglicher Empathie mit dieser ungedeckelten Straf- und Zwangsabgabe gängeln müssen? - Wofür verschleudert der Staat nicht all seine Steuermilliarden? Nun bedienen sich seine Diener unbekümmert aus einem Topf mit scheinbar anonym generiertem Geld und sie haben längst den Bezug zu den Steuerzahlern verloren, die das alles mit ihrer Hände Arbeit ermöglicht haben.
Um wieder auf unser Thema zurückzukommen, sei hier eine Frage erlaubt: Gilt eine Scheidung hierzulande jetzt schon als strafwürdiges Delikt, für welches „der Täter“ bei seiner Rente mit dem Abzug des beim Scheidungsurteil festgelegten Versorgungsausgleichsanteils für den Rest seines Lebens büßen soll?
Antwort: Ja, das ist die bittere Wirklichkeit und das, was unser Staat als rechtens betrachtet! Recht muss bleiben (oder erst noch werden?), was richtig und gerecht ist. - Offenbar hat moderne Justizerei damit aber nichts mehr zu tun. Egal, der Bürger tickt hier altmodisch, jedenfalls anders:
Denn nicht derjenige begeht eine Straftat, der sich scheiden lässt, sondern die Institution, die diesem bereits mit dem Scheidungsurteil für den Rest seines Lebens die vollständige Auszahlung der rechtmäßig erworbenen Rente verweigert. Man nannte das bis vor kurzem noch „Diebstahl“. Vermutlich sind unsere findigen Juristen hier aber schon viel weiter…
Letztes Jahr noch hatte ich mich dazu entschlossen eine Eigentumswohnung als Alterswohnsitz zu kaufen, da das ganze Euro-Gerangel für die nächste Zukunft nichts Gutes verheißt und man nicht irgendwann auf der Straße sitzen will. Mit der Wegnahme eines Drittels meiner Rente über fünf Jahre hinweg (das sind jeden Monat über 600 € und in fünf Jahren an die 40.000 €) muss ich jetzt jeden Euro umdrehen und mir jahrelang die Kreditfinanzierung vom Munde absparen! Was seid ihr Politiker nur für menschenverachtende Volksv(z)ertreter!?
Verdammt noch mal, warum macht ihr denn dauernd Gesetze, die gegen die Interessen der Menschen in unserem Land gerichtet sind und nicht für sie? Ständig beutet ihr eure Bürger aus, zwingt sie in die Knie, bespitzelt sie und lasst euch das noch von höchster Instanz absegnen! Lernt endlich mal, verantwortungsvoll mit unseren Steuergeldern umzugehen! Lasst euch endlich das Wohl eures Wahlvolkes und damit des gesamten Staates angelegen sein, auf das ihr bei eurer Amtseinführung den Schwur geleistet habt, und haut wehrlose Leute nicht dauernd in die Pfanne, ihr Menschenschinder!
Den Versorgungsausgleich von geschiedenen Rentnern abzukassieren, ungeschiedenen aber die ungeschmälerte Rente zu lassen, das nenne ich unzulässige Unterschiede machen, und das ist nichts anderes als eine grobe Diskriminierung! – Um sich volksnah zu geben, wird dann zum Schein gegen die Diskriminierung von Behinderten, Juden, Ausländern u.a.m. gewettert, um dann im Verborgenen zu treiben, was gerade opportun ist. Nichts als verlogenes Theater! Ihr seid nichts weiter als verlogene heuchlerische Populisten und Opportunisten und ausschließlich auf den eigenen Vorteil bedacht!
Müsst ihr den Bürger, der als einzigen Makel den aufweist, dass er geschieden ist, wirklich derart knuten und unterdrücken, dass er mit Wut und Unmut gegen euch und eure Gesetze erfüllt wird und ihn sein verdienter Ruhestand nur noch sauer ankommt? – Würdet ihr etwa diese Art der Nötigung für eure eigene Person in stiller, verzagender Pein und nagendem Zweifel an derlei Bestimmungen hinnehmen wollen?
Wenn Sie mit einer geschätzten Pension von monatlich 10.000 € auf 600 € verzichten müssten, wären das gerade mal 6%, und Sie würden das gar nicht merken. Bei 33%, wie in meinem Falle ein bisschen mehr; wenn die 100% aber nur 1850 € ausmachen, dann möchte ich Sie einmal erleben: Nie würden Sie das so einfach hinnehmen. Sofort würden Sie Mittel und Wege nutzen, die Ihnen kraft Ihrer umfangreichen Möglichkeiten offenstehen, um dagegen anzugehen oder den Mangel anderweitig zu kompensieren. Führen Sie sich aber bitte einmal vor Augen, was das für „kleine Leute“ bedeutet, wenn Sie in Ihrer Abgehobenheit und Ihrer verachtungsvollen Distanz zu den Bürgern dazu noch imstande sein sollten!
Wo doch nahezu jede zweite Ehe geschieden wird, hauen Sie aber verdammt viele Menschen in die Pfanne. Was für ein Segen, da sprudeln die Geldquellen für weitere Geldverschwendungen in Form von Fehlinvestitionen, Fördergeldern, Projekten, Rettungsaktionen, Dienstreisen, Diätenerhöhungen, Auftragsvergaben und generösen Offerten ans Ausland!
Dass der Staat diese ungeheuerlichen Begehrlichkeiten auf das Eigentum seiner geschiedenen Bürger erhebt, wird verständlicherweise peinlichst verschwiegen. Weder die Medien berichten darüber, noch kann man etwa auf der Homepage des BMJ zum Thema Versorgungsausgleich darüber etwas nachlesen. Nicht ohne Grund: Man vermeidet damit die so sehr gefürchtete Unruhe unter dem Volk. Es genügt ja, wenn jedem einzelnen Betroffenen bei Renteneintritt die Augen aufgehen und feucht werden! Dieses Gesetz zum Abkassieren des Versorgungsausgleichs wurde parteiübergreifend und unisono verabschiedet. Die Betriebswirtschaftler und Juristen in den Berliner Amtsstuben, die solche Gesetze auf den Weg bringen, sind an Unverfrorenheit, Schamlosigkeit und Menschenverachtung kaum noch zu überbieten – das nenne ich wahre „Coolness“!
Ich aber fordere Sie mit allem Nachdruck auf:
1.
sich rasch zu einer plausiblen Erklärung für diesen Rentenraub herbeizulassen
2.
mit kürzester Laufzeit endlich eine Novelle zur Kippung dieses diskriminierenden Rentenraubs oder doch zumindest eine Deckelung des VA zu verabschieden
3.
die Bürger dieses Landes nicht mit unverschämten Gesetzen zu traktieren, in der Manier von Wegelagerern, die wehrlose Leute überfallen, um ihnen ungefragt ihr Hab und Gut abzuknöpfen.
Treiben Sie es mit uns nicht zu weit! Auf diese Art und Weise wird die Zahl der „Wutbürger“ weiter ansteigen, bis die Menschen jegliches Vertrauen in die Politik Ihrer Bedrücker verloren haben werden und auf die Straßen gehen. Sie provozieren förmlich öffentliche Eskalationen und Ausschreitungen von Leuten, die sich nicht länger von unverschämten Beschlüssen gängeln lassen. Sie und Ihre Mitverbündeten in der Regierung verabschieden Gesetze, um unschuldige Opfer zu diskriminieren und in die Knie zu zwingen. Pfui Teufel! Dafür werden Sie in absehbarer Zeit die Quittung einstecken müssen.
Da sich eine zunehmende Zahl wehrloser Bürger der Willkür einer kleinen Gruppe von Erpressern ausgesetzt sieht, wird es vermutlich nicht mehr lange dauern, bis sich die angestaute Wut in einer Eruption der Entrüstung breit machen wird. Machen Sie sich darauf schon einmal gefasst. Sie scheinen ja überhaupt nicht zu ahnen, wie es in uns brodelt, wie sehr uns Ihre verlogenen Äußerungen, mit welchen Sie uns an der Nase herumführen wollen, mittlerweile auf den Senkel gehen! Retten Sie meinetwegen die Welt, aber nicht mit unserem Geld!
M.S.
P.S.: Nein, der Versorgungsberechtigte muss seine Bedürftigkeit bei Renteneintritt nicht nachweisen. Sonst könnte es ja sein, dass sich der Staat u.U. peinliche Fragen über die Höhe bereits in der Zeit davor bezahlter Zwangsabgaben gefallen lassen müsste."
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Leider ist alles NOCH VIEL DREISTER eingefädelt. Der Versorgungsausgleich muss nämlich auch dann noch gezahlt werden, wenn der ehemalige Ehepartner längst verstorben ist! Dann tso lange, bis der "Versorger" verstirbt. Der Staat dockt sich an den Versorger an, diese Pfründe will er nicht aufgeben. Bei der Scheidungsrate! Wie eine Klette, wie ein Schmarotzer der einen guten Wirt gefunden hat, bleibt er dran am Mann oder an der Frau. H.S.
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Das Bundesjustizministerium schickt ein Antwortschreiben (1.) und eine Anlage (2).
1.
Schreiben des Bundesjustiministeriums aus dem Referat 1 A 3, von einer Mitarbeiterin namentlich unterzeichnet, deren Funktion weder im Briefkopf noch am Ende des Textes aufgeführt wird.
Die Mitarbeiterin schreibt:
"... In Ihrer E-Mail regen Sie eine Änderung des Versorgungsausgleichs an. Sie möchten, dass die Rente bei dem im Versorgungsausgleich ausgleichspflichtigen Ehegatten erst dann gekürzt wird, wenn auch der ausgleichsberechtigte Ehegatte eine Rente erhält. Im Fall des Versterbens des ausgleichsberechtigten Ehegatten soll der ausgleichspflichtige Ehegatte eine ungekürzte Rente erhalten. Ansonsten würden die Versorgungsleistungen dem Staat zufließen, welcher die Anrechte weder erarbeitet habe, noch ausgleichsberechtigt sei.
Ich bitte um Verständnis, dass das Bundesministerium der Justiz keine Rechtsberatung im Einzelfall erteilen kann. Das obliegt den rechtsberatenden Berufen.
Grundsätzlich kann ich Ihnen erläutern, das Ziel des Versorgungsausgleichs die gerechte Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit erlangten Rentenanrechten ist. Durch die Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte unter den Ehegatten in der Weise aufgeteilt, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte eigenständige Rentenanrechte erhält. Der ausgleichsberechtigte Ehegatte wird also so gestellt, als ob er die Rentenanrechte selbst erworben hätte.
Die Versorgungsanrechte des ausgleichspflichtigen Ehegatten und die Versorgungsanrechte des ausgleichsberechtigten Ehegatten sind von diesem Zeitpunkt an grundsätzlich nicht mehr miteinander verbunden oder voneinander abhängig. Eine Versorgung des ausgleichspflichtigen Ehegatten wird also nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs grundsätzlich endgültig und bleibend gekürzt und eine Versorgung des ausgleichsberechtigten Ehegatten grundsätzlich endgültig und bleibend erhöht. Dies entspricht den Regelungen im Rahmen der übrigen Vermögensauseinandersetzung der Eheleute: Dem einen Ehegatten zugeteilte Vermögens- oder Hausratsgegenstände fallen im Fall seines Versterbens ebenfalls nicht wieder dem anderen zu.
Zum Anderen ist das Interesse der Versicherungsgemeinschaft zu berücksichtigen, welche bei einer unbefristeten Rückgängigmachung einer Kürzung der Versorgung mit Mehrkosten belasten würde.
Die Kürzung beim ausgleichspflichtigen Ehegatten ist die Gegenleistung für die Risikoübernahme durch den Versorgungsträger zugunsten des ausgleichsberechtigten Ehegatten. (!!!) Ob und wie sich das Risiko (Rentenbezug) im konkreten Fall nach der Scheidung realisiert, spielt grundsätzlich keine Rolle.
Mit etwaigen Überschüssen aus Kürzungen werden die Unterdeckungen finanziert. Das ist nicht ungerecht, sondern Ausdruck des Versicherungsprinzips, auf dem der Versorgungsausgleich beruht.
Insgesamt ist der Versorgungsausgleich kostenneutral, was rechtspolitisch geboten ist. Es wäre nämlich nicht akzeptabel, die betroffenen Versicherungskollektive mit den wirtschaftlichen Folgen individueller Scheidungsfolgen
zu belasten. Lediglich in Ausnahmefällen ist die Kürzung rückgängig zu machen. Mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurde die Härtefallfrist bereits von zwei auf drei Jahre verlängert, so dass eine Rückgängigmachung möglich ist, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte höchstens 36 Monate lang eine Rente aus dem Versorgungsausgleich bezogen hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einer Entscheidung vom 5. Juli 1989 eine Härtefallfrist von zwei Jahren als verfassungsgemäß erklärt.
Zur weiteren Information erhalten Sie das anliegenden Merkblatt „Wie funktioniert der Versorgungsausgleich,
und warum wird beim ausgleichspflichtigen Ehegatten sofort bei Rentenbeginn gekürzt“ vom 30. November 2009 und das Merkblatt „Kürzung der Versorgung aufgrund des Versorgungsausgleichs und Tod der ausgleichsberechtigten Person“ vom 24. März 2010.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
E.B.
2.
Die Anlage des Referats 1 A 3trägt die Überschrift: „Wie funktioniert der Versorgungsausgleich,und warum wird beim ausgleichspflichtigen Ehegatten sofort bei Rentenbeginn gekürzt“. Sie stammt vom 30. November 2009.
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Der Bürger hat auch einen Anwalt wegen der Art und Weise angeschrieben, in der der Versorgunsausgleich geregelt ist. Der Anwalt antwortet dem Bürger: "... Sie haben Recht, dass durch den Wegfall des Rentnerprivilegs zum 1.9.2009 die Rentenkassen erheblich profitieren. Der Gesetzgeber hat insoweit bewusst in die bisherigen Privilegien eingegriffen. Ob und inwieweit diese Regelung verfassungswidrig ist, vermag ich nicht zu beurteilen. ..."
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Der Bürger wendet sich auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin. Von dort kommt er zum Thema "Altersdiskriminierung und Versorgungsausgleich" eine Antwort, die deutlich macht, welche wichtigen Bereiche im gültigen Gleichbehandlungsgesetz fehlen. Das Öffentliche Recht zum Beispiel. Derzeit ist es so, dass es dem Staat erlaubt ist, Bürger und Bürgerinnen wegen ihres Alters oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe zu diskriminieren. Derselbe Staat verbietet die Altersdiskriminierung aber den Arbeitnehmern und einem winzigen Teil der Privatwirtschaft. Diese Perversion ist ein guter Anlass an die alte Forderung zu erinnern: Das Verbot von Altersdiskriminierung muss ins Grundgesetz. H.S.
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Referat ADS-3 Grundsatzangelegenheiten und Beratung - H.L.
Hausanschrift: Glinkastr. 24, 10117 Berlin
E-Mail: Beratung@ads.bund.de - Internet: Link
Ort, Datum: Berlin, den 17.08.2011
GZ: 0870-Sch/121
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.August 2011. In diesem Schreiben bitten Sie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) um Beratung, weil Sie sich als geschiedener und versorgungsausgleichpflichtiger Rentner benachteiligt fühlen. Ihr Unmut über die geschilderte Situation ist hier angekommen, jedoch sind wir nicht der geeignete Ansprechpartner für Ihren Fall. Die Antidiskriminierungsstelle unterstützt Menschen, die sich wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen. Hierbei informieren wir über Ansprüche und wie Betroffene gegen solche Benachteiligungen vorgehen können.
Grundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz verbietet Benachteiligungen aus den genannten Gründen vor allem im Erwerbsleben und bei privaten Einkäufen, dem Besuch von Freizeitveranstaltungen, der Anmietung von Wohnungen u. ä. In diesen Fällen können Betroffene, insbesondere Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche geltend machen. Aufgrund Ihrer gemachten Angaben dürfte der von Ihnen beschriebene Sachverhalt aber weder auf einem der oben genannten Gründe beruhen, noch in den beschriebenen Anwendungsbereich des AGG fallen. Hier geht es allein um öffentliches Recht, nicht aber um einen privatrechtlichen Vertrag. Nach unserer Einschätzung ist daher ein rechtliches Vorgehen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht möglich. Hier ist vielmehr das Grundgesetz maßgeblich. Da Sie Ihr Schreiben ja bereits an die Bundesministerin der Justiz gerichtet haben, bleibt Ihnen nur die Antwort dieser zuständigen Behörde abzuwarten.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann Ihnen in Ihrer Situation leider nicht weiter behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
H. L.
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