23.09.2011 - von Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
Wußten Sie, dass die Autofahrer die Renten finanzieren?
So erklärt Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer in einem Gespräch mit der ADAC-Zeitschrift Motorsport u.a., warum er für die Einführung einer PKW-Maut ist. Und der ADAC nimmt das kommentarlos hin. Lesen Sie dazu einen offenen Brief an Dr. Peter Ramsauer Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Datum: 23.09.2011
Per Mail: buergerinfo@BMVBS.de
Nachrichtlich: ADAC-Redaktion redaktion@adac.de
Interview zur Straßenmaut in ADAC-Motorwelt 9/2011
Sehr geehrter Herr Minister,
Ihre Aussage im Interview mit ADAC Motorwelt:
„Natürlich bezahlen die Autofahrer bereits eine Menge an Steuern. Vieles von dem verwendet der Bundesfinanzminister allerdings für andere Dinge – die Renten zum Beispiel“
veranlasst uns Ihnen zu schreiben. Ganz offensichtlich sind Sie als Bundesverkehrsminister im Rentenrecht nicht richtig informiert. Nur so lässt sich Ihre Aussage erklären, denn ansonsten müsste man Ihnen absichtliche Falschinformation unterstellen.
Es gehört heute in der Politik zum „schlechte Ton“ die Renten für alles verantwortlich zu machen. Wir möchten Sie bitten zu Ihrer Aussage den Beweis zu führen, dass Steuergelder der Autofahrer für die Renten verwendet werden. Zur Sache dürfen wir festhalten:
Die Ausgaben der Rentenversicherung sind nicht die Ausgaben für die Renten im Sinne einer beitragsbezogenen Altersvorsorge. Die Ausgaben für die Renten der Bürgerinnen und Bürger sind die Ausgaben der Rentenversicherung abzüglich der versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung.
Versicherungsfremde Leistungen sind Verpflichtungen der gesamten Gesellschaft, deren Auszahlung der Gesetzgeber den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen
hat und denen keine Beiträge gegenüber stehen. Versicherungsfremde Leistungen gibt es seit 1957.
Politiker, Selbständige und Beamte beteiligen sich über einen sogenannten „Zuschuss“ aus Steuermitteln nur zu einem Teil an der Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen, ein großer Teil muss allein von den Versicherten aufgebracht werden, obwohl es sich um Aufgaben der Allgemeinheit handelt. Das ist ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) und gegen das Recht auf Eigentum (Art. 14 GG)
Wie unverantwortlich die Politik mit den versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung, und allen anderen Sozialsystemen, umgeht zeigt, dass erst 1985, als 28 Jahre nach Eiführung der umlagefinanzierten Rente, zum ersten Mal nachgerechnet wurde wie hoch denn diese seien. Das Ergebnis: 35,4 Prozent. Es dauerte weitere 10 Jahre bis die versicherungsfremden Leistungen wieder berechnet wurden. Das Ergebnis: 34.3 Prozent. 2003 wurde der Anteil der versicherungsfremden Leistungen auf 29,1 Prozent geschätzt.
Seither weiß niemand wie hoch die versicherungsfremden Leistungen wirklich sind. Und trotzdem behauptet die Politik immer wieder, dass diese versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung durch Zuschüsse aus Steuergeldern voll ausgeglichen wären. Der Begriff „Zuschuss“ ist eine bewusste Irreführung der öffentlichen Meinung und verschleiert die Realitäten. Dazu kommen seit 1992 die Transferleistungen in die neuen Bundesländer. Laut Bundesregierung machen sie zur Zeit 14 bis 15 Mrd. Euro pro Jahr aus. Das entspricht rund 7
Prozent der Rentenausgaben. Das heißt, der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben beträgt seit 1957 Jahr für Jahr rund 33 bis 35 Prozent.
Die gesetzlichen solidarischen Sozialversicherungen werden als Schattenhaushalt der öffentlichen Haushalte benutzt um diese zu entlasten. Die gesetzliche Rentenversicherung
musste von 1957 bis 2010 nicht durch Steuermittel gedeckte versicherungsfremde Leistungen in Höhe von fast 700 Mrd. Euro (ohne Verzinsung) aus Rentenbeiträgen aufbringen. Das entspricht heute etwa zwei kompletten Bundeshaushalten die so ausschließlich mit Rentenbeitragsgeldern finanziert wurden.
Die Bundesregierung gibt den Umfang der nicht durch Zuschüsse des Bundes gedeckten versicherungsfremden Leistungen in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung mit 65 Mrd. Euro pro Jahr an (Bundestagsdrucksache 16/65 vom 10.11.2005). Das bedeutet, der Schattenhaushalt übersteigt mehr als 20 Prozent der Ausgaben des offiziellen Bundeshaushalts auf Kosten von ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen.
Auf der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 24.06.2010 in Frankfurt sagte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Herr Dr.
Rische in seinem Redebeitrag:
1.
Die Rentenversicherung finanziert gesamtgesellschaftliche Aufgaben.
2.
Die Bundeszuschüsse sind zur Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben nicht ausreichend.
3.
Bundesmittel sind keine Subventionen. Mit ihnen werden Leistungen finanziert die nicht zum Kerngeschäft der DRV-Bund gehören.
Bei 240 Mrd. Euro Renteneinnahmen und 242 Mrd. Euro Rentenausgaben für 2010 betragen die Ausgaben für die Renten, ohne die Aufwendungen für die versicherungsfremden
Leistungen von 29,1 Prozent, nur 171,6 Mrd. Euro und übersteigen die Einnahmen der Rentenversicherung damit nicht!
Keine andere soziale Gruppe hat so viel zur Entlastung der öffentlichen Haushalte beigetragen, aus denen u.a. Diäten, Besoldung und Pensionen finanziert werden, wie die
gesetzlichen Rentenversicherten. Und trotzdem ist die Rentenversicherung ständig negativ im Fokus der Öffentlichkeit, obwohl sie nicht die einzige Form der Altersversorgung ist. Über die anderen Formen der Altersversorgung ist dagegen wenig zu hören.
Wir erwarten mit großem Interesse Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Eicher
Stellvertretender Vorsitzender
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
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