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Direktversicherung: Behinderte hart betroffen

29.02.2012 - von A.K.

Meine Lebensgefährtin wurde bereits 2002 dauerhaft erwerbsunfähig. Da ihr Arbeitgeber keine Beiträge für Berufunfähigkeit aufbrachte, wurden nur die Beiträge für die Direktversicherung bis zum Ablauf 2012 freigestellt.

Mit einer Erwerbsunfähigkeitrente anstelle Gehalt sank ihr Einkommen natürlich dramatisch, während sich die Kosten für die Krankheit extrem erhöhten. Ich bat deshalb die Winterthur doch den Vertrag auszubezahlen, auf die Folgebeiträge hätte sie verzichtet. Das wurde abgelehnt. Auch eine Abtretung/Beleihung war nicht möglich.

Also wurde der Vertrag eben, für sie völlig untauglich und von der Sparleistung her sinnlos, fast 10 Jahre weiter geführt, während sie unterhalb der Armutsgrenze und krank dahin vegetierte.

Und jetzt will die BARMER Krankenkassenbeiträge von monatlich € 55,- auf 10 Jahre, wobei das meiste der (geringen) Auszahlungssumme schon für die Tilgung der inzwischen aufgelaufenen Schulden verbraucht wurde.

Dabei handelte es sich doch um eine VERSICHERUNGSLEISTUNG, die bereits anfiel, als es dieses entartete Gesetz (2004) noch gar nicht gab. Die Prämie war quasi für die gesamte, restliche Zeit bis zum Ablauf bereits bezahlt.

Behinderte Menschen werden somit gleich mehrfach benachteiligt, denn nur bei Behinderten ist diese Fallkonstellation überhaupt möglich. Sie haben auch gar nicht die Möglichkeit zu arbeiten und/oder anderweitig etwas anzusparen.

Uns war von einer Gesetzesänderung auch gar nichts bekannt und niemand hat uns darauf hingewiesen. Ja sogar bei der Auszahlung wurde nur verklausuliert von einer "Meldepflicht" der Versicherung gesprochen ...

Quelle: Mail an die Redaktion