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Notbehandlung von Zahnklinik verweigert wg. GOÄ

Sinzig Foto: H.S.

11.04.2012 - von H.S.

Die Zahnärztliche Tagesklinik in Regensburg verweigert einem Patienten eine Notdienstbehandlung. Grund dafür ist die Tatsache, dass ich als Rentner – durch meine frühere Selbstständigkeit – gegen Krankheit bei der DKV Deutsche Krankenversicherung Köln, versichert bin. Da ich es verweigert habe, einen Honorarvertrag über den 3,5 fachen GOZ der privaten Leistungsabrechnung zu unterschreiben, wurde mir trotz Schmerzen und einer starken Entzündung nach einer Zahnwurzelresektion die notärztliche Behandlung am 1.04.2012 verweigert.

Begründung:
Als ich im Mai 1988 als selbständiger Sportphysiotherapeut und Masseur zu einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung durch den Gesetzgeber gezwungen wurde, bin ich in den Gruppenvertrag zwischen dem Verband für Physikalische Therapie und Deutsche Krankenversicherung eingestiegen. Obwohl ich nie die Höchstgrenze für eine „private Krankenversicherung“ erfüllt habe, wurde mir diese Krankenversicherung durch den „Gruppenvertrag“ aufgezwungen.

Ab 4.2.1996 konnte ich aus finanziellen Gründen als Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente aus dem „normalen Tarif“ in den Tarif BS1 (Basiskrankenversicherung) wechseln. Bei einer monatlichen Rente von 866,99 EURO plus Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag von 63,29 EURO beträgt der Beitrag für diese Krankenversicherungen (BS 1) ab 01.01.2012 ganze 410,61 EURO. Mit dem Abschlag des Anrechnungsbeitrages von 278,43 Euro (Beitragsrücklage), zahle ich monatlich für diese Basiskrankenversicherung 689,04 Euro.

Trotz dieses Beitrages zahlt die DKV (ERGO Versicherungsgruppe) Zahnbehandlungen zu 100%, Zahnersatz zu 70% bei einem 2,0fachen Satz GOÄ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Für diese Leistungen gibt es aber keine zahnärztliche Praxis in Regensburg und auch die Zahnärztliche Klinik in Regensburg war nicht bereit, mich als Patienten zu behandeln.

Kassenpatienten werden behandelt, weil die Praxis mit der Krankenkasse selbst abrechnet. Da ich aber „privat versichert“ bin, darf jeder Arzt wie auch Zahnarzt seine privaten Rechnungen so hoch stellen, wie er will und das ohne die Verbindlichkeit zur GOÄ.

Warum habe ich nicht die gleichen Rechte wie die Mitbürger, die bei einer allgemeinen Krankenkasse oder einer Betriebskrankenkasse versichert sind? Auch ich bin laut Sozialgesetzbuch gesetzlich verpflichtet bei einer Krankenversicherung gegen Krankheiten versichert zu sein. Dieses Gesetz habe ich erfüllt.

Eine Ablehnung einer notärztlichen Versorgung widerspricht nicht nur dem Eid des Arztes, sondern auch der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Regensburg, den 2.04.2012

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Am 10.4.2012, im Newsletter der Fernsehsendung ´frontal 21` wird an diesem Tag hingewiesen auf Krankenkassen, die trotz Milliarden Euro Rücklagen ihren Versicherten Leistungen verweigern, hat Herr S. einen Brief an seine Krankenversicherung geschrieben.

Herr S.:
"... Ich wurde als Patient abgewiesen, da ich selbst nicht bereit war, eine Honorarvereinbarung für eine Notbehandlung bis zum 3,5fachen GOZ zu unterschreiben. Diese finanzielle Mehrbelastung kann ich mir als Rentner nicht leisten.

Ein weiterer Grund der Verweigerung der Behandlungen ist der fehlende Vertrag zwischen der PKV und dem Zahnärztlichen Vereinigung, wie auch die seriösen und angemessenen Zahlungen der PKV für medizinische Leistungen an die Ärzte.

Trotz den zahlenden Beiträgen an die DKV Köln für meine Krankenversicherung in dem Tarif BS1 von 410,61 EURO (+278,43 EURO als Beitragsrücklage – insgesamt 698,04 EURO), verweigern die meisten Ärzte wie auch Zahnärzte nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. für Ärzte (GOA- der privaten Krankenkassen) medizinische Behandlungen.

Nach der Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit wurde der Tarif BS1 bei den privaten Krankenversicherungen für die gleichwertige medizinische Versorgung der Bürger, als die zahlbare Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen und von dem Bundestag verabschiedet.

Die Ärzte aber verweigern nach dem Tarif BS1 zu behandeln, da die Erstattungen von den medizinischen Leistungen, nach der Mitteilung KZVB-Bezirk Oberpfalz, so niedrig sind, dass die Ärzte nicht verpflichtet sind, nach diesem Tarif eine Behandlung zu leisten.

Es ist für uns Versicherte mehr als nur verwirrend, wenn eine Erstattung von medizinischen Leistungen mit dem 2,0fachen Faktor bei GOZ der PKV niedriger ist als die einfache Erstattungshöhe der gesetzlichen Krankenkassen.

Es ist nicht nur unsozial sondern auch rechtswidrig, wenn die privaten Krankenversicherungen, trotz den Millionen Gewinnen nicht mal die NOTWENDIGE medizinische Versorgung
für ihre Versicherten - Beitragszahler garantieren wollen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um eine Zusendung von Gebührenordnung für Zahnärzte mit den tatsächlichen Erstattungen für Tarif BS1 (1,0fachen; 2,0fachen und 2,3fachen Gebührensatz).

Mit freundlichen Grüßen

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An den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
11055 Berlin

Regensburg, den 30.04.2012
Abschrift an die zugehörigen Institutionen und Ministerium
AZ: AS 1-96-S./12
Verweigerung der notmedizinischen Behandlung wegen privater Krankenversicherung mit dem Tarif BS1

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Briefes vom 19.April 2012.

Ihre Antwort beinhaltet keine Lösung, sondern beschreibt nur die Tatsachen, die schon allgemein bekannt sind.

Als Existenzgründer habe ich im Mai 1988 eine Massagepraxis eröffnet und gleichzeitig wurde ich als selbständiger Therapeut durch den Gesetzgeber gezwungen, eine „freiwillige“ Krankenversicherung bei meiner früheren Krankenkasse KKH oder eine private Krankenversicherung abzuschließen. / Generelle Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland/. Für mich als Existenzgründer waren die freiwilligen Beiträge für die Krankenversicherung bei der KKH nicht finanziell tragbar und so habe ich durch den Gruppenvertrag zwischen dem Verband für Physikalische Therapie und der DKV Köln, eine private Krankenversicherung abgeschlossen.

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Ausschluss der Selbständigen aus der gesetzlichen Krankenversicherung und der generellen Pflicht zur Krankenversicherung nicht die soziale wie auch medizinische Versorgung der Bürger, sondern die Sicherung des Gewinns der privaten Versicherungsgesellschaften.

Dieser Zwang für die Existenzgründer und alle Selbständigen, sich gegen Krankheit privat versichern zu müssen, widerspricht der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3, Absatz 1 und 3, das Artikel 1 Absatz 1 wie auch dem Gleichheitsgesetz. Die gleiche Ausbeutung von privat- versicherten Rentnern wurde auch bei der „gesetzlich“ beschlossenen Pflegeversicherung toleriert. Die höchstgesetzte Grenze von 1,9% des Einkommens wurde bei den privaten Versicherungen ignoriert. Bei der PVN handelt es sich nicht um eine „freiwillige“, sondern um eine von dem Gesetzgeber beschlossene Pflichtversicherung.

Der Gesetzgeber ist sich bewusst, dass die Beiträge bei den privaten Krankenversicherungen „unkontrolliert“ steigen und damit die Selbstständigen später als Rentner in die Altersarmut treiben. Laut Sozialgesetz dürfen die Beiträge für die Basis - Krankenversicherung (BS1) den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) NICHT überschreiten. Die privaten Krankenversicherungen ignorieren aber dieses Gesetz.

Seit 1. Januar 2012 beträgt der Höchstbetrag der GKV rund 593,00 Euro.

Seit 1. Januar 2012 beträgt der Beitrag bei der DKV Köln (ARGO Versicherungsgruppe) für den Tarif BS 1 - 689,04 Euro monatlich.

410,61 Euro zahlt der Versicherte zuzüglich 278,43 Euro als Anrechnungsbeitrag (insgesamt 698,04 Euro).

Damit ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene „Basiskrankenversicherung“ für die sozialschwachen Bürger und die Rentner, eine sichere Einnahmequelle für die privaten Krankenversicherungsgesellschaften.

Die Erstattungen von medizinischen Leistungen nach der Gebührenordnung (BS 1) sind nicht nur stark unter dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch unter dem Niveau von Sozialempfängern, kalkuliert. Durch diese niedrigen Tarife für die gleichen medizinischen Leistungen, lehnen die Zahnärzte wie auch manch andere Ärzte die Behandlungen bei den privat- versicherten Patienten mit dem Basistarif BS1, grundsächlich ab.

Auf Grund meiner privaten Krankenversicherung in dem Tarif BS1 wurde mir nicht nur am 1.04.2012 die zahnärztliche Notbehandlung verweigert, sondern auch in der Universitätsklinik Regensburg hat sich ein Narkosearzt vor der Operation geweigert mir die Narkose zu verabreichen. Ich war nicht bereit, in der OP-Schleuse kurz vor dem Eingriff seinen Honorarvertrag zu unterschreiben. Ich musste fast eine Stunde warten, bis sich eine Assistenz Ärztin bereit erklärt hat mir die Narkose zu verabreichen.

Diese soziale Diskriminierung in der Bundesrepublik Deutschland ist keine Ausnahme, sondern es handelt sich um eine tägliche Diskriminierung der Bürger durch die privaten Krankenversicherungen mit der Zustimmung des Gesetzgebers.
Obwohl allen Behörden und den zuständigen Ministerien diese Zustände in der privaten Krankenversicherung bekannt sind, werden diese Zustände ignoriert.

In dem Brief der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten vom 19. April 2012 wurde mir schriftlich empfohlen:
“Herr S., ich würde sie bitten, dies der Aufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen, damit der Handlungsbedarf nochmals verdeutlicht wird.“

Welche Behörde für diese Beschwerde verantwortlich ist, wurde mir leider nicht mitgeteilt.

Seit 1996 sind die Träger der KZVB, des Gesundheitsministeriums und der PKV NICHT fähig eine vertragliche Vereinbarung über gleich- honorierte und sozialgerechte Leistungen der Krankenversicherung in den Tarifen BS 1,abzuschließen.

Es ist nicht nur die Aufgabe, sondern es ist die Pflicht der Aufsichtsbehörde, des Gesundheitsministeriums, der hochbezahlten Politiker wie auch der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, die soziale - und die medizinische Versorgung der Bürger zu sichern, statt die sichere Einnahmequelle der privaten Versicherungsgesellschaften zu garantieren.

Ich alleine, als Bürger der Bundesrepublik Deutschland bin gegen diese gezielte Missachtung der Menschenrechte, der Ausbeutung und der sozialen Diskriminierung, machtlos.

Für ihre Stellungnahme danke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüße

Link: Überschüsse GKV gehören Beitragszahlern!…
Quelle: Mail an die Redaktion