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Zoo-Chef von Hannover: Kündigung rechtswidrig

15.02.2012

Die Klage auf Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung des hannoverschen Zoo-Direktors Klaus-Michael Machens wurde abgewiesen. Als rechtswidrig stufte das Gericht aber die fristlose Kündigung des hannoverschen Zoo-Direktors ein. Das Landgericht Hannover sprach Machens deshalb eine Abfindung in Höhe von zwölf Monatsgehältern (126 000 Euro) zu.

Machens sollte nach Auslaufen seines Vertrags im November 2011 abberufen werden. Er wollte jedoch nicht in Rente gehen. Die Kündigung erhielt er im März 2011.

Quelle: dpa

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