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Ambulante Pflege: Arbeitsbedingungen miserabel

05.05.2012

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Mehr als die Hälfte der ambulanten Pflegedienste wiesen Mängel beim Arbeitsschutz der Pflegerinnen und Pfleger auf. Das ist das Ergebnis einer Kontrollaktion der NRW-Arbeitsschutzbehörden, das Minister Guntram Schneider am 04. Mai 2012 in Düsseldorf vorgestellt hat. „Wer beim Arbeitsschutz spart, gefährdet die Gesundheit seiner Beschäftigten und riskiert zudem, dass Fachkräfte abwandern“, sagte der Arbeitsminister.

Insgesamt wiesen 57 Prozent der Betriebe Mängel bei den Arbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten auf. Häufigster Grund zur Beanstandung war, dass die Betriebe die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen nicht hinlänglich gewährleisten – jeder dritte Pflegedienst (33 Prozent) hatte die Ruhepausen der Beschäftigten nicht im Voraus festgelegt. „In 14 Prozent der Betriebe wurden vorgeschriebene Ruhepausen überhaupt nicht gewährt“, so Schneider.

„Fehlende oder fehlerhafte Pausenzeiten können nicht hingenommen werden. Deshalb werden wir die Betriebe auch weiterhin im Blick haben und darauf drängen, dass die gesetzlichen Pausen endlich eingehalten werden. Das gebietet auch der Respekt vor der schweren und verantwortungsvollen Arbeit der Pflegerinnen und Pfleger im Land.“

Zweithäufigste Beanstandung (16 Prozent) war, dass die ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden nicht eingehalten wurde. Bei 60 Prozent der Betriebe wurden Mängel beim sogenannten systematischen Arbeitsschutz festgestellt. Hier wurde etwa geprüft, ob die Verantwortlichkeiten für den Arbeitsschutz klar geregelt sind. Minister Schneider: „Es kann nicht sein, dass Betriebe ihre Fachkräfte, die dauernd schwer heben und tragen müssen, nicht fachlich unterweisen, damit diese bei der Arbeit möglichst rückenschonend vorgehen. Betriebe, die das versäumen, riskieren, dass ihre Pflegerinnen und Pfleger ernsthaft krank werden. Hier müssen sie dringend über Verbesserungen nachdenken!“

Insgesamt wurden 183 Pflegebetriebe in ganz NRW kontrolliert. Es wurden ein Bußgeldverfahren eingeleitet, vier Verwarnungen ausgesprochen und 110 Revisionsschreiben verschickt. Beanstandete Betriebe müssen mit weiteren Besuchen der Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer rechnen.

Die Kontrollaktion bei den Pflegediensten ist die erste Schwerpunktaktion 2012 des Arbeitsschutzes. 2011 wurden zwei Kontrollaktionen durchgeführt, eine davon im Einzelhandel. Es soll auch künftig zwei Schwerpunktaktionen pro Jahr geben.

Quelle: PM, NRW Arbeitsministerium v. 04.05.2012

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