22.05.2012
Mein Name ist B. K., ich bin 36 Jahre alt und würde im Wintersemester nochmal "von vorne" anfangen, d.h. meine berufliche Laufbahn wechseln und noch einmal studieren, etwas ganz anderes als ich vorher gelernt habe.
Leider weiss ich nicht, wie ich dies finanzieren soll, da der kfw für Studienkredite eine Altersgrenze von 34 Jahren hat. Ist das überhaupt rechtens??
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Das AGG gilt bisher nur für das Arbeitsleben. Soll es auch im Bildungsbereich gelten, müsste hierzulande der Entwurf die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU umgesetzt werden. Das hat die derzeitige Koalition im Bund aber schon im Koalitionsvertrag ausgeschlossen.
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