13.06.2012
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung veröfffentlicht auf seiner Webseite folgende, das Lebensalter betreffende Angaben über den Bafögbezug.
Grundsätzlich kann nicht gefördert werden, wer zu Beginn des Ausbildungsabschnitts schon das 30., bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr vollendet hat.
Dennoch gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen.
In folgenden Fällen kann Ausbildungsförderung auch bei Überschreiten der jeweiligen Altersgrenze geleistet werden:
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